Wenn Plattformen keine Hinweise auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder mehr melden können, entsteht eine gefährliche Lücke – genau dieses Szenario will die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag verhindern. Am Mittwoch bringt sie einen Antrag ins Plenum ein, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine schnelle Nachfolgeregelung beim Aufspüren und Melden von Missbrauchsdarstellungen im Netz einzusetzen. Hintergrund ist das Auslaufen der bisherigen EU-Übergangsregelung, die digitalen Diensten bislang freiwillige Maßnahmen zur Erkennung solcher Inhalte ermöglichte.

Die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anja Wagner-Scheid und Alwin Theobald machen in ihrer Begründung unmissverständlich klar, was auf dem Spiel steht. „Hinter jeder Missbrauchsdarstellung steht ein reales Opfer, dessen Leid durch jede Speicherung und jede Weiterverbreitung erneut fortgesetzt wird“, erklärte Wagner-Scheid, die zugleich innenpolitische Sprecherin der Fraktion ist. Theobald, der als Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Kinderschutz fungiert, ergänzte, dass rechtliche Unsicherheit nach dem Ende der Übergangsregelung eine „Schutz- und Ermittlungslücke“ nach sich ziehen könne. Beides zusammen sei nicht hinnehmbar.

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Der Antrag, der unter der Drucksache 17/2216 geführt wird, zielt dabei nicht auf eine isolierte Landesinitiative. Die CDU-Fraktion räumt offen ein, dass die europäische Rechtslage nicht allein aus Saarbrücken heraus verändert werden kann. Stattdessen soll die Landesregierung über den Bundesrat Druck aufbauen, damit eine Nachfolgeregelung entsteht, die bekanntes Missbrauchsmaterial wirksam auffindbar, meldbar und löschbar macht – und gleichzeitig rechtsstaatliche Grenzen respektiert. „Kinderschutz und der Schutz privater Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betonten Wagner-Scheid und Theobald. Der Staat müsse beides leisten: Kinder schützen und Grundrechte wahren.

Konkret fordert die Fraktion ein europäisches Modell, das Ermittlungsbehörden handlungsfähig hält, ohne die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unverhältnismäßig zu gefährden. Zudem brauche es rechtssichere Mindestspeicherfristen für IP-Adressen. Wer schwere Straftaten im digitalen Raum verfolge, müsse Täter identifizieren können, so die Argumentation. „Daten, die nicht mehr vorhanden sind, helfen keinem Kind und keiner Ermittlerin“, formulierten die beiden Abgeordneten pointiert. Damit greift der Antrag eine Debatte auf, die seit Jahren zwischen Datenschutzinteressen und dem Anspruch effektiver Strafverfolgung pendelt.

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Doch der Blick richtet sich nicht nur nach Brüssel und Berlin. Auch innerhalb des Saarlandes sieht die CDU-Fraktion erheblichen Handlungsbedarf. Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Schulen und Opferschutzeinrichtungen müssten so aufgestellt sein, dass sie digitale Gefährdungen erkennen, Beweise sichern, Betroffene unterstützen und Täter verfolgen können. Phänomene wie Cybergrooming, Sextortion und bildbasierte sexualisierte Gewalt seien längst reale Gefahren im Alltag junger Menschen.

Die Landesregierung dürfe deshalb nicht abwarten, sondern müsse im eigenen Verantwortungsbereich Strukturen stärken, forderten Wagner-Scheid und Theobald. Ob der Antrag im Plenum eine Mehrheit findet, wird sich am Mittwoch zeigen. Die Dringlichkeit des Themas dürfte allerdings parteiübergreifend kaum jemand bestreiten – denn jeder Tag ohne klare Rechtsgrundlage bedeutet weniger Schutz für diejenigen, die ihn am meisten brauchen.

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