Mehr als 620 Millionen Euro für Straßen, Schulen und öffentliche Gebäude: Die saarländische Landesregierung hat die Förderrichtlinie zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) beschlossen und damit den formalen Startschuss für umfangreiche Investitionen in die kommunale Infrastruktur gegeben. Innenminister Reinhold Jost sprach von einem „echten Aufbruch“ für die Städte und Gemeinden im Land.
„Mit dem Beschluss der Richtlinie haben wir einen bedeutenden Schritt getan, um den Kommunen einen möglichst unbürokratischen Zugang zum Einsatz der LuKIFG-Mittel in Höhe von mehr als 620 Millionen Euro zu ermöglichen“, erklärte Jost. Die Förderrichtlinie soll sicherstellen, dass das Geld zügig und ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand dort ankommt, wo es gebraucht wird – bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort.
Finanz- und Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker ordnete den Beschluss in einen größeren Zusammenhang ein. Das Saarland habe sich auf Bundesebene erfolgreich dafür starkgemacht, dass dieser Investitionsschub überhaupt zustande kam. Anschließend sei gemeinsam mit den Kommunen die Verteilung der Mittel vereinbart worden. „Und nun sorgt die Förderrichtlinie dafür, dass aus den Mitteln konkrete Infrastrukturprojekte werden. Heute ist ein guter Tag für die öffentliche Infrastruktur im Saarland“, sagte von Weizsäcker.
Der Weg bis zur jetzt verabschiedeten Richtlinie war bereits Ende vergangenen Jahres vorbereitet worden. Bei einer gemeinsamen Konferenz von Innen- und Finanzministerium in Saarbrücken hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen die Eckpunkte zur Umsetzung des Gesetzes vorgestellt bekommen. Auf dieser Grundlage konnten beide Ministerien die Details der Förderung ausarbeiten, die nun verbindlich festgeschrieben sind.
Damit die Kommunen möglichst reibungslos in die Umsetzung starten können, sind im Mai und Juni 2026 in jedem saarländischen Landkreis eigene Informationsveranstaltungen geplant. Dort sollen offene Fragen im direkten Austausch zwischen Landesvertretern und kommunalen Entscheidungsträgern geklärt werden. Zusätzlich arbeiten Bund und Land an einer eigenen IT-Anwendung, die die Abwicklung der LuKIFG-Maßnahmen künftig digital bündeln soll.
Die Förderrichtlinie markiert damit den Übergang von der politischen Einigung zur praktischen Umsetzung. Für die saarländischen Kommunen bedeutet das: Sie können nun konkrete Projekte anstoßen und Fördermittel beantragen. Weitere Informationen, darunter Rechtsgrundlagen und häufig gestellte Fragen, stellt die Landesregierung auf ihren Internetseiten bereit.


















