Rund 3.400 Euro kostet der Pkw-Führerschein der Klasse B im Durchschnitt – eine Summe, die gerade für junge Menschen eine erhebliche Hürde darstellt. Die Bundesregierung will das ändern und hat am 20. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Fahrschulausbildung beschlossen, den Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegt hatte. Das Paket setzt auf Digitalisierung, weniger Bürokratie und mehr Transparenz, um die Kosten deutlich zu drücken – ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit.
„Der Führerschein ist ein Schlüssel zur eigenen Freiheit – besonders dort, wo Bus und Bahn nicht regelmäßig fahren“, sagte Schnieder. Für viele junge Menschen auf dem Land bedeute er, zur Schule zu kommen, eine Ausbildung zu beginnen, Freunde zu treffen oder zum Sport zu fahren. „Mobilität darf kein Privileg sein“, betonte der Minister. Die Reform solle den Weg zum Führerschein einfacher und bezahlbarer machen, bei gleichzeitig höchsten Sicherheitsstandards.
Einer der tiefgreifendsten Einschnitte betrifft den Theorieunterricht. Die bisherige Pflicht zum Präsenzunterricht fällt ersatzlos weg. Fahrschulen können künftig frei entscheiden, ob sie klassischen Unterricht anbieten oder das Wissen vollständig digital vermitteln – etwa per App. Schulungsräume müssen nicht mehr vorgehalten werden, was nicht nur den Fahrschulen Kosten spart, sondern auch den Kontrollaufwand der Länder reduziert. Parallel dazu wird der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung entrümpelt: Von derzeit über 1.100 Fragen soll rund ein Drittel gestrichen werden. Übrig bleiben sollen praxisnahe, verständliche Fragen, die im Einklang mit europäischen Richtlinien stehen.
Auch die praktische Ausbildung wird grundlegend umgebaut. Bisher schreibt das Gesetz zwölf Sonderfahrten vor – fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Diese starre Vorgabe entfällt. Künftig müssen zwar weiterhin Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit absolviert werden, doch die Anzahl richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung des Fahrlehrers. Damit orientiert sich Deutschland am geltenden EU-Recht. Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung wird auf die europarechtliche Mindestvorgabe von 25 Minuten zurückgeführt. Dokumentationspflichten für Fahrschulen werden deutlich verschlankt, die Überwachung effizienter organisiert.
Besonders viel Aufmerksamkeit dürfte eine neue Experimentierklausel auf sich ziehen: Fahrschüler sollen künftig unter Anleitung nahestehender Personen – etwa der Eltern – auf öffentlichen Straßen üben dürfen. Diese begleitete Fahrpraxis ergänzt die reguläre Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung ist, dass die Theorieprüfung bereits bestanden wurde. Damit eröffnet sich eine Möglichkeit, praktische Erfahrung zu sammeln, ohne dass jede Übungsstunde über die Fahrschule abgerechnet werden muss.
Für mehr Durchblick bei den Kosten sorgt ein weiterer Baustein der Reform. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen künftig online über die Mobilithek veröffentlicht werden, die zentrale Datenbank für Mobilitätsdaten. Eltern und Fahrschüler können so erstmals systematisch vergleichen, was eine Ausbildung bei welcher Fahrschule kostet und wie hoch die Bestehensquote dort liegt. Verbraucher- und Vergleichsportale erhalten Zugang zu diesen Daten und können sie nutzerfreundlich aufbereiten.
Die Neuerungen beschränken sich nicht auf den Pkw-Führerschein. Kostenreduzierende und entbürokratisierende Maßnahmen sollen auch auf andere Führerscheinklassen übertragen werden, darunter Lkw und Bus. Auch dort entfallen starre Vorgaben zur Zahl der Sonderfahrten. Stattdessen zählt, ob die notwendigen Fähigkeiten erworben wurden. Das erleichtert den Zugang zum Beruf der Berufskraftfahrerin und des Berufskraftfahrers erheblich. Gleichzeitig wird der Einstieg in den Fahrlehrerberuf vereinfacht: Die Anforderungen an Ausbildungsstätten sinken, Fortbildungen werden digitalisiert, und die verschiedenen Fortbildungsfristen werden einheitlich auf vier Jahre angehoben.
Die begleitende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung soll dem Kabinett in Kürze vorgelegt werden. Läuft das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen, treten die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft. „Unser Ziel ist klar: Eine moderne und sichere Fahrausbildung für alle“, sagte Schnieder. Mobilität sei Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Maßnahmen möglichst zügig umgesetzt werden können: für einen bezahlbaren Pkw-Führerschein, einen sicheren Straßenverkehr und für mehr Freiraum und weniger Bürokratie in den Fahrschulen.“






















