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Scharfe Kritik aus der Erneuerbaren-Branche begleitet die heutige Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zum geplanten Strom-Versorgungssicherheits- und -kapazitätsgesetz, kurz StromVKG. Als geladene Sachverständige rechnet Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), mit dem aktuellen Entwurf ab. Ihr Vorwurf: Das Gesetz verspreche Technologieoffenheit, schaffe aber faktisch eine Schieflage zugunsten fossiler Gaskraftwerke.

„Wir teilen das Anliegen des Entwurfs, die Versorgungssicherheit zu stärken“, betont Heinen-Esser. Das jetzige Ausschreibungsdesign für Back-up-Kapazitäten verzerre jedoch den Wettbewerb zulasten günstigerer und flexiblerer Alternativen. Statt einen offenen Markt zu schaffen, werde einseitig die fossile Erzeugung gestützt – eine Diagnose, die der Verband mit mehreren konkreten Kritikpunkten am Gesetzentwurf untermauert.

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Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen neun Gigawatt sogenannter Langzeitkapazitäten. Diese sollen nach nur einer Stunde Befüllung anschließend zehn Stunden lang einsatzbereit sein. Diese „10+1-Regelung“ sortiert Batteriespeicher und Biogasanlagen praktisch aus dem Verfahren aus, ohne dass ihr ein erkennbarer Mehrwert für die Versorgungssicherheit gegenüberstünde. Der BEE plädiert deshalb für ein ausgewogeneres Verhältnis in den Ausschreibungen, das technologische Vielfalt nicht von vornherein blockiert.

Ein zweiter Streitpunkt: die Vorgabe, dass mindestens 50 Prozent der verbauten Komponenten bei Langzeitkapazitäten aus Europa stammen müssen. Diese Auflage trifft erneut vor allem Batteriespeicher. Heinen-Esser sieht darin ein doppeltes Maß: „Für die nach jetzigem Stand des StromVKG erforderlichen Importe an Öl und Gas gibt es keine vergleichbaren Auflagen. Ebensowenig gelten diese Vorgaben für die Komponenten von Gaskraftwerken.“ Ein fairer Wettbewerb um die beste und günstigste Technologie werde damit verhindert.

Auch beim Blick auf die Zukunft fehlt dem Verband die Substanz. Zwar sieht der Entwurf vor, dass neue fossile Kraftwerke wasserstofffähig sein müssen, ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung auf grünen Wasserstoff oder Biomethan fehle jedoch. Eine tatsächliche Konversion vor 2045 sei nicht festgeschrieben. Damit drohe ein doppelter Schaden: Der Hochlauf einer heimischen Wasserstoffwirtschaft werde gebremst, gleichzeitig wachse die Gefahr eines Lock-ins in teure fossile Strukturen, die später nur schwer wieder zu lösen sind.

Hinzu kommt nach Lesart des BEE ein gravierendes Defizit an Planungssicherheit. Wesentliche Elemente des Ausschreibungsdesigns weiterer Kapazitäten sollen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Bundesnetzagentur delegiert werden. Gerade für kleinere Marktakteure, die vor einer Investitionsentscheidung stehen, wird diese Verlagerung zur Hürde. Der Verband fordert, zentrale Festlegungen direkt im Gesetz zu verankern – im Sinne von Transparenz und parlamentarischer Kontrolle.

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Heinen-Essers Fazit fällt entsprechend deutlich aus: „Deutschland verdient eine sichere, kostengünstige und zukunftsfeste Energieversorgung. Das StromVKG führt aber im Moment zurück statt in die Zukunft.“ Der Nachbesserungsbedarf, so die BEE-Präsidentin, sei erheblich – und die heutige Anhörung der richtige Moment, um die Weichen neu zu stellen.

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