„Nach der närrischen Jahreszeit muss endlich wieder Rechtstreue ins Homburger Rathaus einziehen“, fordert Marc Piazolo. „Als Vertreter aller Steuerzahler freuen wir uns, dass die Kommunalaufsicht inzwischen bestätigt hat, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei der Vergabe von Lieferung von Erdgas an die Stadtwerke Homburg zu überprüfen.“
Die Grünen haben hierzu Anfang Februar 2017 einen Katalog mit Fragen zur Vergabe der Erdgaslieferungen an die Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Aus ihrer Sicht stelle die direkte Auftragsvergabe 2016 einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien der Stadt Homburg und das europäische Vergaberecht dar. Der Vertrag sei damit nichtig, eine Neuausschreibung wäre nötig. Oberbürgermeister Schneidewind habe zudem seine Verfügungsgrenzen (maximal 25.000 €) deutlich überschritten. „Damit handelt er, wie bei der Beauftragung der Detektei zur Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes, als Wiederholungstäter“, so Marc Piazolo.
Auch die Tatsache, dass Mitglieder des Stadtrates sowie der Oberbürgermeister gleichzeitig auch Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke sind, sollte in Bezug auf einen Interessenskonflikt geprüft werden: zum einen sollen sie den Bürgern der Stadt Kosten sparen helfen, indem der günstigste Anbieter die städtischen Liegenschaften mit Erdgas beliefert, andererseits wollen sie den Umsatz der – zu 35% privaten – Stadtwerke Homburg mehren. „Aus unserer Sicht sind diese Mitglieder des Rates damit befangen und nicht mehr zu einer objektiven Entscheidung fähig.“
Mit der direkten Auftragserteilung habe der Oberbürgermeister zusätzlich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen in dem nach Ansicht der Grünen ein rechtmäßiges öffentliches Bieterverfahren wider besseres Wissen nicht genutzt wurde. „Der nachgeschobene Hinweis der Verwaltung durch Pressesprecher Kruthoff auf ein Verhandlungsverfahren gleicht dem vergeblichen Griff nach einem Strohhalm. Es fehlen hierfür sowohl das Mandat des Stadtrates als auch die zeitgleiche Verhandlung mit einem Konkurrenzanbieter,“ urteilt Marc Piazolo.
Bei öffentlicher Ausschreibung hatte die Verwaltung das Sparvolumen auf 50.000 € pro Jahr beziffert. Mit der direkten Auftragsvergabe trete der Spareffekt nicht ein und der Haushaltsgrundsatz wirtschaftlich sparsam zu handeln damit gebrochen. „Aus Sicht des Steuerzahlers hat der Oberbürgermeister damit seine Amtspflichten verletzt, umso mehr da sich die Stadt Homburg in einer Haushaltsnotlage befindet. Der Stadtrat erhöht die Gewerbesteuerhebesätze und schließt Friedhöfe, die Kosten beim Bezug von Erdgas will die Stadt aber nicht dauerhaft reduzieren! Aus meiner Sicht stellt dies einen Treuebruch dar, welcher disziplinarrechtliche – wenn nicht gar strafrechtliche – Folgen für den Oberbürgermeister haben dürfte,“ so Marc Piazolo.
Hintergrund:
Die Stadt Homburg verfügt über rund 40 Gebäude, die mit Erdgas beheizt werden. Das Auftragsvolumen für die Lieferung von Erdgas liegt bei ca. 320.000 € pro Jahr. Der Auftrag wurde in 2016 ohne vorherige Ausschreibung an die Stadtwerke Homburg vergeben.