Wer die Fußball-WM 2026 gemeinsam auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen will, darf aufatmen: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 den Weg für Public Viewing auch in den späten Abend- und Nachtstunden freigemacht. Mit seiner Zustimmung zu einer Regierungsverordnung gelten befristete Ausnahmen von den strengen deutschen Lärmschutzvorschriften – eine Voraussetzung dafür, dass Kommunen öffentliche Liveübertragungen überhaupt genehmigen können.
Der Hintergrund ist die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und den drei Gastgeberländern USA, Kanada und Mexiko. Viele Partien werden hierzulande erst am späten Abend oder sogar nachts angepfiffen. Ohne eine Sonderregelung wären Freiluft-Übertragungen zu diesen Zeiten schlicht nicht mit den bundesweit geltenden Lärmschutzstandards vereinbar gewesen. Die nun beschlossene Verordnung verschafft den zuständigen Genehmigungsbehörden in den Kommunen den nötigen Spielraum, solche Veranstaltungen trotzdem zuzulassen.
Allerdings bedeutet die Ausnahme keinen Freibrief für unbegrenzten Lärm. Die Behörden vor Ort sind ausdrücklich angehalten, bei jeder Entscheidung das öffentliche Interesse an einer gemeinsamen Liveübertragung gegen den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner abzuwägen. Besonders bei Spielen, die erst sehr spät beginnen, muss ein Mindestschutz gegen nächtliche Lärmstörungen gewährleistet bleiben. Die Verantwortung für diese Abwägung liegt damit klar bei den Kommunen.
Die Initiative für die Verordnung ging von den Ländern selbst aus. Da ihnen die landesrechtliche Kompetenz für Ausnahmen im Bereich des Lärmschutzes fehlt, war eine bundesweite Regelung notwendig, um in allen Landesteilen Rechtssicherheit zu schaffen. Neu ist das Instrument nicht: Bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften griff der Bund zu vergleichbaren Verordnungen. In der Begründung zum aktuellen Beschluss verweist die Bundesregierung darauf, dass sich diese Praxis in der Vergangenheit bewährt habe.
Die Regelung ist zeitlich eng begrenzt. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und läuft am 31. Juli 2026 automatisch aus. Damit deckt sie den Zeitraum des Turniers ab, ohne dauerhaft in die bestehenden Lärmschutzstandards einzugreifen. Für Fußballfans in ganz Deutschland steht dem gemeinsamen Mitfiebern auf Marktplätzen, in Biergärten und auf Fanmeilen damit nichts mehr im Weg – sofern die jeweilige Kommune grünes Licht gibt.




















