Der Bundesrat machte mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags zudem den Weg frei für ein Entfallen des Soli für rund 90 Prozent der Steuerzahler ab dem Jahr 2021. Für den Ministerpräsidenten des Saarlandes kann dies jedoch nur ein Zwischenschritt sein: „Wir brauchen einen verbindlichen Pfad hin zur zeitnahen, vollständigen Abschaffung des Soli. Die Konjunkturprognosen stimmen nachdenklich. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen müssen wir vor diesem Hintergrund spürbare Entlastungen und Investitionsmöglichkeiten schaffen“, so Tobias Hans.

Mit dem Forschungszulagengesetz wird eine, sich an den Personalkosten orientierende, steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Die Förderung soll für alle steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von deren Größe oder der Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens gelten. Die Förderung umfasst die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die experimentelle Entwicklung.

Für Ministerpräsident Tobias Hans hat das Gesetz, gerade aus saarländischem Blickwinkel, die richtige Zielrichtung: „Ich bin sehr froh, dass es uns im Gesetzgebungsverfahren gelungen ist, im Forschungszulagengesetz Begünstigungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erzielen. Das ist mit Blick auf unsere Forschungsstruktur im Saarland ein großer Erfolg und ein weiterer Faktor zur Stärkung und Weiterentwicklung des Forschungs-, Entwicklungs- und Wissenschaftsstandorts Saarland“.

Ziel des Angehörigenentlastungsgesetzes ist es wiederum, dass zukünftig Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zugreifen dürfen.

Nachdem sich das Bundeskabinett unlängst auf eine Entlastung der Betriebsrenten geeinigt hat, nahm auch der Bundesrat zum Vorhaben Stellung. Die Bundesregierung plant, ab Januar 2020 einen dynamischen Freibetrag für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung einzuführen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer Betriebsrente von 160 Euro anfallen. Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner könnten davon profitieren.

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