Danach soll es zu einem Gerangel zwischen dem Angeschuldigten und dessen Sohn V.H. gekommen sein, in dessen Zuge der Angeschuldigte mehrfach auf den Sohn geschossen und diesen dreimal – mindestens einmal tödlich – getroffen haben soll. Schließlich soll sich der Angeschuldigte zu seiner geschiedenen Ehefrau begeben haben und diese aufgefordert haben, nun ihn mit der Pistole zu erschießen. 

Die Ehefrau soll das abgelehnt haben, wonach sich der Angeschuldigte entfernt haben soll. Er wurde zeitnah festgenommen und befindet sich seit dem 20.05.2018 in Untersuchungshaft. Die geschiedene Ehefrau musste wegen der Schußverletzungen zwischenzeitlich zweimal operiert werden. 

Der Angeschuldigte ist geständig und hat auch die entsprechende Motivlage geschildert. Der Geschehenshergang lässt sich mittels der in Einklang stehenden Ergebnisse der Angaben der Zeugen und der objektiven Spuren sowie der Ergebnisse der Obduktionen und weiteren ärztlichen Untersuchungen nachvollziehen. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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