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Erneut haben Ermittler dem international organisierten Cyber-Anlagebetrug einen empfindlichen Schlag versetzt. Allein in den vergangenen drei Monaten spürten die beteiligten Behörden 9.304 deutsche Rufnummern auf, über die mutmaßlich Betrugsstraftaten abgewickelt wurden, und schalteten sie ab. Federführend war das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe angesiedelte Cybercrime-Zentrum gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Die Aktion ist Teil der breit angelegten Anti-Scam-Strategie unter dem Titel „Operation Herakles“. Seit deren Start summiert sich die Zahl der stillgelegten Anschlüsse auf insgesamt 13.888. Der Großteil, nämlich 13.397 Nummern, ist Deutschland zuzuordnen, hinzu kommen 491 österreichische Rufnummern. Für den grenzüberschreitenden Teil stehen die deutschen Ermittler in engem Austausch mit dem österreichischen Bundeskriminalamt.

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Das Vorgehen richtet sich gegen bislang unbekannte Täter, denen die Verabredung zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug vorgeworfen wird. Getragen wurde die Operation von einem breiten Bündnis: Neben Cybercrime-Zentrum und LKA unterstützten das Bundeskriminalamt, die Finanzaufsicht Bafin sowie die Bundesnetzagentur. Die Bafin ermittelt dabei in eigener Zuständigkeit gegen unerlaubte Geschäfte des Cyber-Tradings und lieferte mit ihren Erkenntnissen zahlreiche Hinweise auf verdächtige Anschlüsse.

Die Bundesnetzagentur setzte parallel bei den verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen an. Diese wurden nicht nur zur Abschaltung der betroffenen Nummern aufgefordert, sondern auch verpflichtet, ihre Registrierungsprozesse zu überarbeiten. Zusätzlich müssen die Firmen ihre Vertriebspartner und Händler künftig strenger kontrollieren, um zu verhindern, dass Rufnummern erneut in kriminelle Hände geraten.

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Bemerkenswert an der Operation ist vor allem der institutionalisierte Ansatz. Strafprozessuale, polizeirechtliche und aufsichtsrechtliche Instrumente greifen inzwischen ineinander, sodass sich große Mengen deliktisch genutzter Rufnummern systematisch aufspüren und aus dem Verkehr ziehen lassen. Erklärtes Ziel ist es, die kriminelle Infrastruktur dauerhaft zu schwächen und die Täter aus dem Bundesgebiet zu verdrängen.

Bereits in den Monaten zuvor hatten die Ermittler Erfolge vorzuweisen. Im Juni und Oktober 2025 gingen über 2.200 mutmaßlich zu Betrugszwecken genutzte Domains vom Netz, im Dezember folgten rund 3.500 Rufnummern. Die Behörden kündigten an, ihr entschiedenes Vorgehen gemeinsam mit in- und ausländischen Partnern konsequent fortzusetzen.

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Hintergrund der Bemühungen ist eine besorgniserregende Entwicklung: Der sogenannte Cyber-Trading-Fraud hat sich zu einem Massenphänomen mit industriellem Ausmaß entwickelt, die Fallzahlen und Schadenssummen steigen stetig. Polizei, Cybercrime-Zentrum und Bafin raten deshalb, sich bei verlockend klingenden Angeboten gründlich über die jeweilige Trading-Plattform zu informieren und sich keinesfalls unter Druck setzen zu lassen.

Vertrauliche Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot sollten Anleger niemals herausgeben, ebenso wenig Kopien von Ausweisdokumenten oder Zahlungskarten. Die Bafin erinnert daran, dass Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine Erlaubnis benötigen. Wer investieren möchte, sollte daher vorab prüfen, ob ein Unternehmen tatsächlich über eine entsprechende Zulassung verfügt. Im Betrugsfall gilt: unbedingt Strafanzeige erstatten.

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