Die saarländische Landesverwaltung rüstet sich gegen digitale Bedrohungen. Der Ministerrat hat am Dienstag, 20. Oktober 2026, den Entwurf für ein neues Informationssicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, Behörden besser gegen Cyberangriffe und den Ausfall wichtiger IT-Systeme zu wappnen.
Was abstrakt klingt, hat im Ernstfall konkrete Folgen. Fallen zentrale Systeme aus, steht schnell die Arbeit ganzer Ämter still. Das neue Gesetz soll genau das verhindern, indem es verbindliche rechtliche Grundlagen für die IT-Sicherheit schafft und klar festlegt, wer bei einem Sicherheitsvorfall welche Aufgaben übernimmt.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke machte die Dringlichkeit deutlich. „Wenn zentrale IT-Systeme ausfallen, kann das die Arbeit ganzer Behörden lahmlegen“, sagte er. „Deshalb müssen wir unsere Verwaltung bestmöglich vor Cyberangriffen schützen und auf mögliche Krisen vorbereiten.“
Mit dem Gesetz entstünden klare Verantwortlichkeiten, so der Minister weiter. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen werde gestärkt, „damit Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkannt und ihre Folgen möglichst geringgehalten werden“. Der Fokus liegt also nicht allein auf der Abwehr, sondern auch auf einer schnellen Reaktion im Krisenfall.
Inhaltlich bündelt der Entwurf Regelungen, die bislang verstreut galten, und verankert sie dauerhaft im Landesrecht. Dazu zählen die zentrale Koordination der Informationssicherheit, die Überwachung der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie abgestimmte Abläufe bei IT-Notfällen. Künftig soll damit eine durchgängige Linie gelten, statt einzelner Vorgaben nebeneinander.
Gleichzeitig setzt das Saarland mit dem Vorhaben europäisches Recht um. Die Anforderungen der sogenannten NIS-2-Richtlinie, die Mindeststandards für die Cybersicherheit festlegt, werden über das Gesetz rechtlich verankert. Als nächster Schritt steht nun die Einbringung in den Landtag an, der über den Entwurf beraten und entscheiden wird.



















