Symbolbild Foto: Bundesrat

Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einem finanziellen Kraftakt – und der Bundesrat hat nun den Weg für eine umfassende Reform freigemacht. Nur wenige Stunden, nachdem der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet hatte, gab die Länderkammer am 10. Juli 2026 grünes Licht. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, scheiterte an der fehlenden Mehrheit.

Hintergrund der Reform ist eine wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Nach Berechnungen der Bundesregierung droht der GKV bereits 2027 ein Fehlbetrag von 15,3 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 könnte dieses Defizit auf rund 40 Milliarden Euro anschwellen. Die Begründung ist nüchtern: Die Ausgaben seien in den vergangenen Jahren so stark gestiegen, dass die Beitragssätze mitgezogen hätten. Um sie zu stabilisieren, müssten die Kosten wieder mit den Einnahmen in Einklang gebracht werden.

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Um die Kassen zu entlasten, greift der Bund tiefer in die eigene Tasche. Sein Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern steigt dauerhaft um 750 Millionen Euro jährlich. Konkret bedeutet das einen Anteil von einer Milliarde Euro im Jahr 2027, der bis 2031 auf 2,75 Milliarden Euro klettert. Zugleich fällt die im Regierungsentwurf geplante Kürzung des Bundeszuschusses milder aus als ursprünglich vorgesehen: Statt zwei Milliarden Euro pro Jahr beträgt die Absenkung für 2027 nun 1,35 Milliarden Euro und ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.

Spürbare Veränderungen kommen auch auf die Krankenhäuser zu. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für sie dieselbe Obergrenze beim Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche, nämlich die Grundlohnrate abzüglich eines Prozentpunkts. Ab 2030 soll dann der Orientierungswert maßgeblich sein – oder, sofern niedriger, die Grundlohnrate. Beim Personal verpflichtet eine sogenannte Generalnorm die Kliniken künftig, in allen Bereichen für eine Besetzung zu sorgen, die eine gute Qualität sichert. Von einer verbindlichen Anwendung fester Personalbemessungsinstrumente in Pflege und Ärzteschaft nahm der Bundestag im Verfahren allerdings Abstand.

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Auch für Versicherte ändert sich einiges. Bei der Familienversicherung wird ab 2028 für mitversicherte Partner ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners fällig. Kinder sowie Eltern von Kindern unter zwölf Jahren bleiben davon ausgenommen. Beitragsfrei bleiben ebenso Ehe- und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie Menschen mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder Grundsicherungsbezug.

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Gespart wird zudem bei den Leistungen. Künftig müssen Ausgaben einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben – Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie für Cannabis-Blüten übernehmen die Kassen nicht mehr. Im Arzneimittelbereich steigt der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gewähren müssen. Damit es bei der kieferorthopädischen Versorgung nicht zu regionalen Engpässen kommt, dürfen Zahnärzte mit gleichwertiger Qualifikation oder anerkannter Praxiserfahrung weiterhin entsprechende Leistungen erbringen und abrechnen. Die genauen Anforderungen legen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband fest.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Der Großteil der Regelungen tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, für einzelne Punkte gelten abweichende Termine.

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