Symbolbild
Anzeige

Für viele psychotherapeutische Praxen in Deutschland stand zuletzt die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Nun sorgt eine gerichtliche Entscheidung zumindest für eine kurze Verschnaufpause: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die umstrittenen Honorarkürzungen von 4,5 Prozent per Eilbeschluss vom 9. Juli 2026 vorläufig ausgesetzt. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Fachsektion VPP werten diesen Schritt als wichtigen Zwischenerfolg – warnen aber zugleich vor einem tiefergehenden Problem.

Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen die Kürzungen, die auf einen Beschluss des Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 zurückgehen und bereits Anfang April in Kraft getreten waren. Begleitet wurde die juristische Auseinandersetzung von zahlreichen Protesten im ganzen Land. Das Gericht folgte den Argumenten der Kläger zumindest in Teilen: In der Begründung heißt es, man teile die „erheblichen Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells“.

Anzeige

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleiben die Kürzungen damit gestoppt. Der Verband deutet die Wortwahl des Gerichts als ermutigendes Signal für den weiteren Prozessverlauf. Doch die Erleichterung ist gedämpft. Denn solange in der Hauptsache kein Urteil vorliegt, schwebt über vielen Praxen weiterhin die Unsicherheit – und mit ihr die Frage, wie es um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung künftig bestellt ist.

Besonders scharf kritisiert der BDP das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Sparpaket. Über einen in letzter Minute eingebrachten Änderungsantrag wurde dabei die Angemessenheitsprüfung der Vergütung für Psychotherapie gestrichen – ausgerechnet jener Punkt, auf den sich das Landessozialgericht bei seinem vorläufigen Stopp der Honorarkürzungen bezogen hatte. Bereits im Vorfeld hatte der Verband auf die Folgen dieser Streichung und der Budgetierung hingewiesen.

Aus Sicht des BDP setzt das nun beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Rotstift unverhältnismäßig hart bei einer Berufsgruppe an, die nur rund 0,7 Prozent der GKV-Gesamtkosten ausmacht und ohnehin am Ende der Vergütungsskala steht. Dabei leisteten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit der Behandlung psychischer Erkrankungen einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme. Der Verband hält das Gesetz nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern für einen Schritt in die falsche Richtung.

Kommt kein Kurswechsel, so die Warnung, drohe ein Rückgang des Angebots – und das in einer Zeit steigenden Bedarfs und bereits jetzt langer Wartezeiten auf Therapieplätze. „Die Rechnung geht nicht auf“, erklärt Dr. Johanna Thünker, VPP-Vorsitzende im BDP. „Es wird nicht nur zu einer signifikanten Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung kommen, sondern volkswirtschaftlich betrachtet den Staat, und damit die Bevölkerung, deutlich mehr kosten als eingespart wird.“

Anzeige

Wenig Hoffnung setzt der Verband in den begleitenden Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung zum Nachbessern aufgefordert wird – etwa bei der Absicherung bereits begonnener Therapien und der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und weiteren besonders schutzbedürftigen Gruppen. Daran, so die Einschätzung, werde sich am grundsätzlichen Problem kaum etwas ändern.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein