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Wer aktuell eine E-Mail mit dem offiziell klingenden Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“ im Postfach findet, sollte vorsichtig sein. Das saarländische Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft schlägt Alarm: Kriminelle versenden derzeit gefälschte Nachrichten, die den Anschein erwecken, direkt von der Finanzverwaltung des Landes zu stammen.

Die betrügerischen Mails folgen einem simplen, aber wirkungsvollen Muster. Sie enthalten einen PDF-Anhang und zeigen einen Absender an, der auf den ersten Blick seriös wirkt. Doch genau das ist die Falle. Nach Angaben des Ministeriums wurden Absendername und Absenderadresse technisch manipuliert, um Echtheit vorzutäuschen.

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Entwarnung gibt es zumindest an einer entscheidenden Stelle: Ein Zugriff auf die IT-Systeme der Finanzverwaltung hat nicht stattgefunden. Die Behörde selbst wurde also nicht gehackt. Die Täter setzen ausschließlich auf gefälschte Adressen, um ihre Opfer in die Irre zu führen.

Erste Betroffene haben sich bereits bei der Finanzverwaltung gemeldet, überwiegend handelt es sich dabei um Unternehmen. Das Ministerium hält es allerdings für wahrscheinlich, dass auch weitere Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe solche Nachrichten erhalten könnten. Die Warnung richtet sich deshalb ausdrücklich an alle.

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Die Empfehlung der Behörde ist eindeutig: Den PDF-Anhang keinesfalls öffnen, keine enthaltenen Links anklicken und nicht auf die Mail antworten. Denn jede Reaktion kann den Betrügern in die Hände spielen. Verdächtige Nachrichten sollten weder beantwortet noch weitergeleitet werden.

Das Ministerium betont einen Grundsatz, der über diesen konkreten Fall hinaus gilt. Ein vertraut wirkender Absender oder eine offiziell erscheinende E-Mail-Adresse seien kein verlässlicher Nachweis für die Echtheit einer Nachricht. Solche Angaben ließen sich gezielt fälschen. Wer Zweifel hat, sollte die Mail sorgfältig prüfen und im Ernstfall über die bekannten offiziellen Kontaktdaten direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.

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Wichtig bleibt zudem, niemals persönliche oder betriebliche Daten preiszugeben. Rückfragen sollten immer über verifizierte Kontaktwege erfolgen, nicht über die in der verdächtigen Mail angegebenen Adressen. Wer diese einfachen Regeln beherzigt, macht es den Betrügern deutlich schwerer.

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