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Dem Fahrermangel auf deutschen Straßen soll bald mit einer Reihe von Erleichterungen begegnet werden. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung, die den Zugang zum Beruf des Kraftfahrers spürbar vereinfacht. Der Weg für neue Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr wird damit deutlich kürzer.

Ein zentraler Hebel liegt bei der Sprache. Die rein theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig in neun Fremdsprachen abgelegt werden. Neben Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zählt auch Albanisch dazu, das auf Initiative des Bundesrates ergänzt wurde. Damit fällt für viele Bewerber eine sprachliche Hürde weg, die dem Berufseinstieg bislang im Weg stand.

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Auch die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird verschlankt. Statt bisher deutlich länger dauert sie künftig 120 Minuten und verkürzt sich damit um 90 Minuten. Möglich wird das unter anderem, weil der 60-minütige Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Situationen ersatzlos gestrichen wird.

Parallel greifen die Länder beim Führerscheinerwerb selbst ein. Die Ukraine und Montenegro werden in die Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen, sodass Führerscheine aus diesen Staaten künftig ohne erneute Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Der Sprachenkatalog für die theoretische Prüfung wächst um Ukrainisch und Kurmandschi. Zudem werden nun auch Führerscheine aus Drittstaaten anerkannt, die zuvor bereits in einem anderen EU-Land umgetauscht wurden.

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Eine weitere Neuerung betrifft die Sehtests: Auch Augenoptikerbetriebe sollen die Untersuchung des Sehvermögens für Lkw- und Busfahrer übernehmen dürfen. Genau an diesem Punkt allerdings meldet der Bundesrat Bedenken an. In einer begleitenden Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, diese Regelung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

Die Länder stützen ihre Kritik auf einen Hinweis der Bundesanstalt für Straßenwesen. Demnach übersteigen die fachlichen Anforderungen solcher Untersuchungen die Kompetenzen, die man bei handwerklich ausgebildeten Augenoptikerinnen und -optikern voraussetzen könne. Ob die Aufgabe tatsächlich in optischen Fachgeschäften bleibt, ist damit noch offen.

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Mit dem Ja der Länder liegt der nächste Schritt bei der Bundesregierung, die die Verordnung nun verkünden muss. In Kraft tritt sie bereits am Tag nach ihrer Verkündung. Für Betriebe, die händeringend nach Personal suchen, dürfte damit schon bald ein Stück weit Entlastung spürbar werden.

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