Symbolbild
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Schutz ja, Ausgrenzung nein: Mit dieser Grundhaltung reagiert der Digitalverband Bitkom auf den angekündigten EU Kids Act. Nachdem die Präsidentin der EU-Kommission das Vorhaben in ihrer Rede zur Lage der Union vorgestellt hatte, meldete sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mit einer differenzierten Einschätzung zu Wort. Sein Kernsatz bringt die Position auf den Punkt: „Kinder brauchen im Netz Schutz, keinen digitalen Maulkorb.“

Grundsätzlich sieht der Verband in dem Gesetzentwurf durchaus brauchbare Ansätze. Konzepte wie Safety by Design, altersgerechte Voreinstellungen und mehr Handlungsspielraum für Kinder und Eltern trägt der Bitkom ausdrücklich mit. Vieles davon, betont Rohleder, sei ohnehin bereits im Digital Services Act, kurz DSA, verankert. Die grundsätzliche Stoßrichtung stimmt also.

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Kritischer blickt der Verband auf die geplanten Altersgrenzen. Hier plädiert Rohleder für mehr Augenmaß statt pauschaler Vorgaben. Weil digitale Angebote für Kinder ganz unterschiedliche Risiken bergen, solle auch der Jugendschutz risikobasiert ansetzen. „Entscheidend ist, dass die geplanten Vorgaben dort schützen, wo man Schutz braucht und dort Freiheiten lassen, wo kein Risiko besteht“, so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer. Soziale Medien gehörten längst zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Medienkompetenz entstehe eben nicht durch Ausschluss, sondern durch begleitete und geschützte Praxis.

Ein technisches Kernproblem bleibt die zuverlässige Altersfeststellung. Gesetzliche Grenzen funktionieren aus Sicht des Verbands nur dann, wenn sie datenschutzfreundlich umgesetzt werden können und die Eltern eingebunden sind. Digitale Wallets stoßen dabei an rechtliche Grenzen, weil die dafür nötige elektronische Identität, die eID, erst ab dem 16. Lebensjahr ausgegeben werden darf. Umso mehr begrüßt der Bitkom, dass die Kommission neben der reinen Altersverifikation auch alternative Wege wie die Altersschätzung zulassen will.

Deutliche Bedenken äußert Rohleder gegenüber dem geplanten neuen Regelwerk als solchem. Mit dem DSA existiere bereits ein europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste, der den Jugendschutz mit abdecke. Eine zweite Struktur mit zusätzlichen Nachweis-, Prüf- und Aufsichtspflichten schaffe vor allem eines: neue Bürokratie. Statt ein eigenständiges Gesetz zu erlassen, wäre es nach Ansicht des Verbands klüger, die neuen Maßnahmen direkt im bestehenden DSA zu verankern.

Den Blick auf die Wirksamkeit richtet Rohleder zum Abschluss. Kinderschutz dürfe nicht zu einem Regulierungswettbewerb zwischen verschiedenen EU-Gesetzen werden. „Entscheidend ist nicht, wie viele neue Verfahren und Institutionen wir schaffen, sondern ob die Regeln zusammenspielen und bei Kindern tatsächlich ankommen“, fasst er zusammen. Am Ende zähle nicht die Zahl der Vorschriften, sondern ihre praktische Schutzwirkung.

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