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Wenn Europa künftig Strom- und Wassernetze modernisiert, soll heimische Wertschöpfung eine größere Rolle spielen – ohne die Auftraggeber jedoch in einem Dickicht neuer Prüfpflichten zu ersticken. Genau an dieser Stelle setzt die Reaktion des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf die Reformpläne der EU-Kommission an, die am 9. September 2026 vorgelegt wurden.

„Grundsätzlich ist es richtig, bei strategisch wichtigen Beschaffungen die Resilienz von Lieferketten und die Versorgungssicherheit stärker zu berücksichtigen“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Zugleich warnt sie vor den Nebenwirkungen: Europäische Präferenzen dürften nicht zu schwer handhabbaren Nachweis- und Prüfpflichten für die Auftraggeber ausufern.

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Entscheidend sei aus Sicht des Verbandes, dass sich der europäische Wertschöpfungsanteil komplexer Produkte und Anlagen mit verhältnismäßigem Aufwand und nach einheitlichen Regeln feststellen lässt. Nicht allein die geografische Herkunft solle den Ausschlag geben, sondern die tatsächliche Resilienz und Versorgungssicherheit des jeweiligen Beschaffungsgegenstands.

Positiv bewertet der BDEW, dass die Vorschläge keine pauschale „Buy-European“-Pflicht vorsehen. Stattdessen eröffnet der Entwurf verschiedene Wege, europäische Präferenzen anzuwenden – etwa über Zuschlagskriterien. In bestimmten Fällen sollen Angebote mit einem zu geringen europäischen Anteil ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Ebenfalls begrüßt Andreae, dass die Qualität der Beschaffung stärker in den Fokus rückt, der Entwurf aber Ausnahmen zulässt, wenn technische Spezifikationen oder Vertragsbedingungen die nötige Güte bereits sicherstellen. Für die Energie- und Wasserwirtschaft sei diese Flexibilität von besonderer Bedeutung. Bei technisch anspruchsvollen Aufträgen würden Qualität, Sicherheit und Versorgungssicherheit ohnehin durch verbindliche Anforderungen gewährleistet – eine zusätzliche zwingende Qualitätswertung schaffe hier keinen Mehrwert, sondern nur unnötige Komplexität.

Der Verband plädiert deshalb dafür, die Gewichtung der Zuschlagskriterien grundsätzlich beim Auftraggeber zu belassen. Strategische Vorgaben sollten nur dann verbindlich sein, wenn sie für den konkreten Beschaffungsgegenstand sachlich erforderlich und verhältnismäßig sind.

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Einen weiteren zentralen Punkt sieht Andreae im verbesserten Schutz vertraulicher und sicherheitsrelevanter Informationen im Vergabeverfahren. Angesichts der Bedeutung kritischer Infrastrukturen sei dies für die Branche von hoher Relevanz. Erfreulich sei zudem, dass die bestehende Ausnahme für Wasserkonzessionen im Bereich der Trinkwasserversorgung erhalten bleibt – eine Regelung, die aus Sicht des BDEW auch im neuen EU-Vergaberecht uneingeschränkt fortbestehen muss.

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