Am Samstag, 12.03.2016, ereignete sich gegen 17:00 Uhr, ein leichter Verkehrsunfall auf dem Parkplatz des Globus-Baumarktes in der Zechenstraße. Ein 25-jähriger Völklingen übersah beim rückwärts Ausparken aus seiner Parklücke das Fahrzeug eines 49-jährigen Saarbrückers und es kam zum Zusammenstoß, wobei niemand verletzt wurde und lediglich leichter Sachschaden entstand. Allerdings konnte bei dem unfallbeteiligten 49-jährigen Saarbrücker im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden. Eine im Anschluss durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert, welcher nach § 24a StVG eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Die Alkoholisierung des Fahrzeugführers war nach derzeitigem Stand jedoch nicht ursächlich für den Verkehrsunfall.
Völklingen | Leichter Verkehrsunfall und Trunkenheitsfahrt
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