Jedes Frühjahr sterben in Deutschland Tausende Rehkitze und Bodenbrüter unter den Messern von Mähmaschinen – weil die Tiere sich bei Gefahr ducken statt zu fliehen. Im Saarland soll eine neue Allgemeinverfügung des Umweltministeriums den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras nun deutlich vereinfachen und so mehr Tierleben retten.
Bislang brauchten Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Wildtierrettungsteams für jeden Drohnenflug in Natur-, Landschafts- oder europäischen Schutzgebieten eine eigene Ausnahmegenehmigung. Das kostete Zeit, Nerven und bürokratischen Aufwand – oft genau in jenen Wochen, in denen es auf schnelles Handeln ankommt. Die am 7. Mai 2026 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlichte Verfügung ersetzt dieses Einzelfall-Verfahren durch einen einheitlichen Rechtsrahmen, der am Folgetag in Kraft getreten ist.
„Die Verfügung trägt wesentlich zur Entbürokratisierung bei. Sie entspricht der bereits praktizierten Verwaltungspraxis und verbindet den Schutz der heimischen Tierwelt mit den Anforderungen einer modernen Landwirtschaft“, erklärte Umweltministerin Petra Berg. Die Regelung schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten – von der Landwirtschaft über die Jägerschaft bis hin zu den freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich der Kitzrettung verschrieben haben.
Der Kern der neuen Vorschrift ist klar umrissen: Drohnen mit Wärmebildtechnik dürfen ausschließlich zur Wildtierrettung im direkten Zusammenhang mit einer zulässigen Mahd abheben. Die Flüge müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben und so störungsarm wie möglich ablaufen. Weitere Schutzauflagen sollen sicherstellen, dass die Technik nicht zum Nachteil anderer Arten oder empfindlicher Lebensräume eingesetzt wird. Damit zieht die Verfügung eine bewusste Grenze zwischen Tierschutz und Naturschutz – und versucht, beide Interessen in Einklang zu bringen.
Zeitlich ist der Rahmen eng gesteckt: Die Regelung gilt jährlich vom 15. April bis zum 15. Juli, also genau in der Phase, in der Ricken ihre Kitze im hohen Gras ablegen und zahlreiche Vogelarten am Boden brüten. Gerade in diesen Monaten laufen parallel die ersten großen Grünlandschnitte, was das Risiko für die Tiere massiv erhöht. Wärmebilddrohnen können Wiesen in kurzer Zeit systematisch abfliegen und verborgene Tiere aufspüren, bevor die Maschinen anrücken – eine Methode, die sich in der Praxis bereits vielfach bewährt hat.
Für das Saarland bedeutet der Schritt vor allem eines: weniger Papierkram in einer zeitkritischen Situation. Ehrenamtliche Rettungsteams, die oft in den frühen Morgenstunden unterwegs sind, können sich künftig auf einen verlässlichen rechtlichen Rahmen stützen, statt auf die Bearbeitung individueller Anträge warten zu müssen. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des saarländischen Umweltministeriums abrufbar.






















