Mehr als 2000 Beschwerden, 26 eingeleitete Verwaltungsverfahren und eine wachsende Rolle im europäischen Aufsichtsnetzwerk: Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur zieht in seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2025 eine erste substanzielle Bilanz zur Durchsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Die Botschaft ist klar – die Regulierung digitaler Plattformen nimmt Gestalt an.
Im Zentrum des Berichts stehen die Beschwerden, die Nutzerinnen und Nutzer über das Beschwerdeportal des DSC eingereicht haben. Über 2000 Meldungen gingen im Berichtsjahr ein, und sie zeichnen ein wiederkehrendes Muster: Wer auf einer Online-Plattform gesperrt, eingeschränkt oder dessen Inhalte gelöscht werden, erhält dafür häufig keine nachvollziehbare Begründung. Ebenso bemängeln viele Beschwerdeführer, dass die Meldewege für illegale Inhalte auf den Plattformen zu umständlich gestaltet sind. Ein Großteil dieser Eingaben richtet sich gegen die sogenannten Very Large Online Platforms, also die ganz großen Akteure der Branche. Da deren Sitz oder gesetzlicher Vertreter überwiegend in Irland angesiedelt ist, leitet der deutsche DSC die entsprechenden Fälle an die irische Koordinierungsstelle weiter.
Doch die Behörde belässt es nicht beim Weiterreichen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich hat der DSC 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste eröffnet. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf zentrale Pflichten des DSA: unzureichende Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16, fehlende oder mangelhafte Begründungen von Plattformentscheidungen gemäß Artikel 17 sowie Defizite beim internen Beschwerdemanagement, das Artikel 20 vorschreibt. Bei Online-Marktplätzen rückt zusätzlich die Nachverfolgbarkeit von Händlern in den Fokus, wie sie Artikel 30 des DSA verlangt. Parallel dazu hat sich der deutsche DSC an mehreren Verfahren der Europäischen Kommission gegen Betreiber sehr großer Online-Plattformen beteiligt und die Brüsseler Behörde dabei aktiv unterstützt.
Auch jenseits der Aufsichtsverfahren treibt der DSC den Aufbau eines funktionierenden DSA-Ökosystems voran. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhalten durch Zertifizierungen eine formale Rolle in der Plattformregulierung. Im Berichtszeitraum wurde eine weitere außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anerkannt, die Nutzern eine Alternative zum Rechtsweg bietet. Darüber hinaus erhielten drei Organisationen den Status als sogenannte Trusted Flagger – vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen über illegale Inhalte von den Plattformen bevorzugt behandelt werden müssen. Diese Zertifizierungen setzen voraus, dass die Organisationen die strengen gesetzlichen Anforderungen des DSA erfüllen.
Der Digital Services Coordinator in der Bundesnetzagentur fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für die DSA-Durchsetzung in Deutschland. Die Aufgaben reichen von der Kontrolle von Vermittlungsdiensten und Online-Plattformen über die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden bis hin zur Prüfung von Anträgen, mit denen Forschende Zugang zu Daten der sehr großen Plattformen und Suchmaschinen beantragen können. Bei all dem arbeitet die Stelle nicht isoliert, sondern in einem dichten Netzwerk: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Landesmedienanstalten, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Europäische Kommission und die Koordinierungsstellen der übrigen EU-Mitgliedstaaten sind feste Partner in diesem Gefüge.
Der Tätigkeitsbericht macht deutlich, dass die europäische Plattformregulierung nach ihrer Anlaufphase nun in der operativen Realität angekommen ist. Ob die eingeleiteten Verfahren tatsächlich zu spürbaren Verhaltensänderungen bei den Plattformen führen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Grundlage dafür ist mit dem DSA und seiner institutionellen Verankerung in der Bundesnetzagentur jedenfalls gelegt.




















