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Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) schlägt Alarm: Der Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz drohe die Wärmewende in Deutschland nicht voranzutreiben, sondern auszubremsen. Statt den Abschied von fossilen Heizungen zu beschleunigen, werde deren Lebensdauer künstlich verlängert, warnt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bringt die Kritik auf den Punkt: „Mitten in der fossilen Energiepreiskrise droht dieser Entwurf, das Leben fossiler Heizungen künstlich zu verlängern. Wir müssen schneller transformieren, nicht langsamer. Sonst trifft uns die nächste Krise wieder härter als nötig.“

Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte Biotreppe, die als neues Steuerungsinstrument die bisherige Pflicht ablösen soll, bei neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme zu nutzen. Doch die Biotreppe sieht bis 2040 lediglich einen Erneuerbaren-Anteil von 60 Prozent in neu installierten Heizungen vor. Im Klartext bedeutet das: Auch in 14 Jahren dürften noch 40 Prozent der in neuen Heizungen verwendeten Brennstoffe fossilen Ursprungs sein. Für den BEE ist das ein offensichtlicher Rückschritt gegenüber dem bisherigen Ambitionsniveau. Heinen-Esser formuliert es deutlich: „Vom 65-%-Ziel auf nur 60 % in 2040 ist ein klarer Rückschritt.“

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Dabei gibt die EU-Gebäuderichtlinie den Rahmen eigentlich unmissverständlich vor. Bis 2050 muss der gesamte Gebäudebestand in den Mitgliedstaaten vollständig klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Der BEE bezweifelt, dass der jetzige Gesetzentwurf diesen verbindlichen europäischen Vorgaben gerecht wird. Der Verband fordert deshalb eine konsequente jährliche Staffelung der Biotreppe, um Preissprünge zu vermeiden und Eigentümern wie Herstellern verlässliche Planungssicherheit zu geben. Nur ein kontinuierlicher Hochlauf der erneuerbaren Wärme könne den Transformationspfad glaubwürdig absichern.

Auch bei Hybridheizungen sieht der BEE erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer künftig eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung in Kombination mit einem fossilen Kessel einbaut, muss bis 2035 gerade einmal 15 Prozent der Wärme aus der erneuerbaren Komponente beziehen. Heinen-Esser warnt vor den Folgen solcher Minimallösungen: „Hier lauert die Gefahr, dass sich Hausbesitzer beim Heizungswechsel für Minimallösungen entscheiden, die die nächsten Biotreppenstufen nicht im Blick haben.“ Solche Anlagen würden zwar die regulatorischen Mindestanforderungen erfüllen, in den kommenden Jahren aber keinen substanziellen Beitrag zur Emissionsminderung im Gebäudebestand leisten.

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Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Holz als Energieträger. Die im Entwurf vorgesehenen Anforderungen an die sogenannte Kaskadennutzung seien deutlich strenger als von der EU vorgeschrieben und stünden im Widerspruch zum erklärten Ziel der Entbürokratisierung. Eine praxisnahe Nutzung von Holz im Wärmemarkt werde damit faktisch unmöglich gemacht, ohne dass daraus ein zusätzlicher Klimanutzen entstehe, moniert der Verband.

Besonders problematisch findet der BEE zudem eine Regelungslücke bei fossilen Heizungen, die seit 2024 eingebaut wurden. In den ursprünglichen Eckpunkten der Bundesregierung war vorgesehen, auch für diese Anlagen eine Biotreppe anzuwenden. Im aktuellen Referentenentwurf fehlt diese Vorgabe jedoch. Dabei seien diese Heizungen bereits im Wissen um eine kommende Pflicht zur schrittweisen Umstellung installiert worden. Ohne eine entsprechende Regelung drohe hier eine deutliche Verzögerung des Transformationsprozesses.

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Gleichzeitig dürften ältere Gas- und Ölheizungen im Bestand nach dem neuen Gesetzentwurf unbegrenzt weiterbetrieben werden. Der BEE fordert für diese Anlagen eine verbindliche Ausstiegsregelung und verlangt, dass das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen ab 2045 bestehen bleibt. Ohne diesen klaren Endpunkt sei das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht erreichbar. Der Verband drängt darauf, dass die Bundesregierung den Entwurf grundlegend nachbessert, bevor das parlamentarische Verfahren beginnt.

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