Im Sozialministerium in Saarbrücken haben am Mittwoch 22 Frauen und Männer einen wichtigen Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn vollzogen. Sie nahmen ihre Zeugnisse als „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) entgegen – ein staatlich anerkannter Fortbildungsabschluss, der sie für eine besonders anspruchsvolle Aufgabe qualifiziert. Insgesamt haben 25 Personen die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen, drei von ihnen konnten aus terminlichen Gründen nicht an der Übergabe teilnehmen.
Die Qualifizierung zur gFAB richtet sich an Mitarbeitende in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und in vergleichbaren Einrichtungen. Dort arbeiten sie an einer sensiblen Schnittstelle: Sie verbinden pädagogische Begleitung, rehabilitative Unterstützung und die Organisation von Arbeitsabläufen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung im Arbeitsalltag so zu unterstützen, dass sie ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln können.
Die Fortbildung ist berufsbegleitend angelegt und verbindet Theorie und Praxis. In den 800 Unterrichtseinheiten, die sich über 18 bis 20 Monate erstrecken, werden unter anderem Inhalte zur individuellen Förderung von Menschen mit Behinderungen vermittelt. Hinzu kommen Themen wie die Gestaltung und Strukturierung von Arbeitsprozessen, Grundlagen der beruflichen Bildung sowie rechtliche und sozialpädagogische Kenntnisse, die für die Arbeit in den Werkstätten notwendig sind.
Im Saarland findet der Unterricht freitags nachmittags und samstags statt. Veranstaltungsort ist die Private Fachschule für Heilerziehungspflege der Lebenshilfe. Das Modell soll es den Teilnehmenden ermöglichen, ihre Tätigkeit in den Werkstätten weiterzuführen und gleichzeitig die eigene Qualifikation systematisch auszubauen. Die Fortbildung richtet sich vor allem an Fachkräfte, die bereits in der Arbeits- und Berufsförderung tätig sind und ihre Kompetenzen vertiefen möchten, um Teilhabe, Selbstbestimmung und Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten langfristig zu stärken.
Der Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ gibt es im Saarland bereits seit 2005. Seit der Einführung haben insgesamt 314 Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen diese Qualifikation erworben. Zuständige Stelle für die Prüfung ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) als oberste Landesbehörde. Mit den nun abgeschlossenen Lehrgängen wächst die Zahl der speziell ausgebildeten Fachkräfte weiter, die in den Werkstätten Verantwortung für Bildung, Förderung und Arbeitsorganisation übernehmen.
Die aktuelle Übergabe der Zeugnisse am 28.01.2026 im Sozialministerium markiert damit nicht nur das Ende eines intensiven Fortbildungsabschnitts für die Teilnehmenden. Sie steht auch für den kontinuierlichen Ausbau eines Qualifizierungsangebots, das auf die besonderen Anforderungen der Arbeits- und Berufsförderung für Menschen mit Behinderung zugeschnitten ist.


















