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In vielen Dörfern im Saarland wird es zunehmend schwierig, einen Termin in der Haus- oder Facharztpraxis zu bekommen. Vor allem ältere Menschen merken, dass vertraute Praxen schließen oder Nachfolger fehlen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das Saarland sein Förderprogramm für Praxisgründungen im ländlichen Raum deutlich nachgeschärft.

Die Landesregierung hat die Richtlinie zum Förderprogramm für Niederlassungen auf dem Land überarbeitet und die maximale Fördersumme um 50 % angehoben. Ärztinnen und Ärzte, die sich in ländlichen Regionen niederlassen, können nun bis zu 30.000 Euro Unterstützung erhalten. Das Programm richtet sich an Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte, die eine Praxis neu gründen oder übernehmen wollen.

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Gesundheitsminister Magnus Jung verweist auf die demografische Entwicklung im Saarland, die den Druck auf die Versorgung erhöht. „Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind durch den demografischen Wandel im Saarland bereits weggefallen oder werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Der Verlust eben dieser Arztpraxen ist besonders im ländlichen Raum spürbar. Wir möchten die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte zu einer Niederlassung im ländlichen Raum animieren, um diese Lücke zu schließen. Mit dem Landärzte-Förderprogramm werden gezielte Impulse gesetzt, um die haus- und fachärztliche sowie zahnärztliche Versorgung in ländlichen Regionen langfristig zu sichern und zu stärken. Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürgern auch künftig auf eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau zurückgreifen können – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder Alter,“ so Gesundheitsminister Magnus Jung.

Gefördert werden nicht nur komplette Neugründungen oder Praxisübernahmen in unterversorgten Gebieten, sondern auch der Einstieg in bestehende Praxen sowie die Einrichtung von Filialpraxen. Voraussetzung ist jeweils eine Zulassung für die Tätigkeit im jeweiligen Fördergebiet. Zudem muss die ärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung aufgenommen werden, und die Praxis ist mindestens fünf Jahre lang zu betreiben. Damit sollen gerade Regionen mit hohem Versorgungsbedarf verlässlich gestärkt werden.

Jung betont, dass es dabei um ein klares Signal an die Ärzteschaft gehe: „Mit der überarbeiteten Richtlinie senden wir ein starkes Signal an Ärztinnen und Ärzte, dass sie in unseren ländlichen Gemeinden gebraucht und willkommen sind. Wir machen den Schritt in die eigene Praxis attraktiver und verringern finanzielle Hürden,“ so Jung abschließend.

Die Bedarfsplanung zeigt bereits heute, dass zahlreiche Planungsbereiche im Saarland von einer ärztlichen Unterversorgung bedroht sind, besonders im hausärztlichen Bereich. Neben der Landarztquote für Medizinstudierende, die langfristig mehr Nachwuchs für den ländlichen Raum sichern soll, fügt sich die neue Förderrichtlinie in ein Bündel bestehender Maßnahmen ein. Sie ergänzt unter anderem Programme der Kassenärztlichen Vereinigung, die ebenfalls auf eine bessere Verteilung der ärztlichen Versorgung abzielen.

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Die aktualisierte Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Anträge auf Förderung werden über das Landesamt für Soziales abgewickelt. Informationen zum Programm sowie die erforderlichen Formulare stehen online zur Verfügung unter: https://www.saarland.de/las/DE/themen/landarztprogramme/foerderung

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