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Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das gestern im Saarländischen Landtag beschlossene Kita-Beitragsfreiheitsgesetz.

„Es ist gut, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung nun allen Familien kostenfrei zur Verfügung stehen wird – genauso wie die anderen Bildungsbereiche. Dadurch wird vielen Familien und Kindern eine bessere Teilhabe ermöglicht“, sagt Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer des Saarlandes. „Dennoch weisen wir darauf hin, dass gerade zur aktuellen Zeit, in der ein knappes Platzangebot in den Kindertageseinrichtungen herrscht, Bildungschancen nicht nur mit finanziellen Entlastungen ermöglicht werden. Das Saarland muss dringend auch in das Personal, in die Struktur und in die Qualität investieren“, fordert Otto.

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Zwar wurden die Betreuungskapazitäten in den vergangenen Jahren stetig erhöht, trotzdem gelingt es bis dato immer noch nicht, flächendeckend allen Familien und ihren Kindern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen – gemäß ihrem Bedarf, rechtzeitig und planbar. Die Konkurrenz um das knappe Platzangebot ist enorm. Und die Nachfrage wird aufgrund der Beitragsfreiheit sogar noch weiter steigen.

„Mehrere Studien zeigen, dass Faktoren wie Migrationshintergrund und niedrige Bildungsabschlüsse der Eltern den oftmals langwierigen Prozess des Suchens und Bewerbens um einen Kitaplatz erschweren“, so Otto. „Zudem ist es uns wichtig nochmals darauf hinzuweisen, dass Kitas nicht nur eine Betreuungsfunktion haben, sondern auch einen Bildungsauftrag“, so Otto weiter. „Und dieser kann nur umgesetzt werden, wenn gute Arbeitsbedingungen vor Ort herrschen, damit Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden können. Denn von diesen gibt es aktuell viel zu wenige.“

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„Deshalb darf es bei der Förderung des frühkindlichen Systems kein Entweder-Oder geben, wie es bei den Geldern des Gute-Kita-Gesetzes oder jetzt wieder bei den ausstehenden Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes gehandhabt wurde. Das Land muss viel stärker auch in die Strukturqualität investieren“, so Otto abschließend.

Quelle: Arbeitskammer des Saarlandes

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