Symbolbild
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Der saarländische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung das Beitragsfreie-Kita-Gesetz beschlossen.

Mit dem Gesetz wird der vollständige Abbau der Kita-Elternbeiträge in vier Schritten bis zum 1. Januar 2027 geregelt. Bereits in der letzten Legislaturperiode war die Halbierung der Kita-Elternbeiträge im Vergleich zu 2019 beschlossen worden. Mit dem vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge werden finanzielle Hürden für den Kita-Besuch abgebaut und Familien mit Kita-Kindern finanziell deutlich entlastet.

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot hat im Landtag die Bedeutung des Gesetzes betont: „Die Landesregierung unter Anke Rehlinger hat mit dem Kita-Zukunftspakt ihre klare Vorstellung formuliert, wie eine saarländische Kita sein soll und vor allem, wie sie diese Vorstellung umsetzen will. Unsere Kitas müssen für alle Kinder offenstehen, egal wie finanzstark die Eltern sind, sie müssen gut ausgebildetes Personal haben, das auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Kinder eingehen kann und wir brauchen ausreichend Betreuungsplätze, damit auch jedes Kind frühkindliche Bildungsangebote wahrnehmen kann. Bei den kostenlosen Kita-Elternbeiträgen können wir jetzt einen dicken Haken dranmachen. Jetzt ist sicher: Am 1. Januar 2027 müssen Eltern nicht mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Das ist ein guter Tag für das Saarland!“

Die Kita-Elternbeiträge sind Anteile an den Kita-Personalkosten, die durch die Eltern getragen werden. Der Abbau der Kita-Elternbeiträge bedeutet also, dass das Land einen immer höheren Anteil der Personalkosten trägt, während Eltern davon entlastet werden. 2019 waren es noch 25 Prozent der Personalkosten, aktuell sind es noch 12,5 Prozent der Personalkosten.

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Entlastung von Familien und Jugendhilfeträgern:

Im Vergleich zu heute wird eine Familie mit einem Kindergarten- und einem Krippenkind im Regionalverband durch den vollständigen Abbau der Kita-Elternbeiträge um rund 3.300 Euro pro Jahr entlastet. Auch die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als Jugendhilfeträger profitieren von dem Gesetz. Denn sie übernehmen für Familien mit sehr niedrigen Einkommen bzw. im Sozialleistungsbezug die Kita-Elternbeiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das MBK geht von einer Entlastung von rund 13 Millionen Euro pro Jahr aus, die an anderer Stelle genutzt werden können, etwa beim Ausbau von Kita-Plätzen.

Abbaupfad der Kita-Elternbeiträge und Finanzierung:

Mit dem Gesetz wird das Kita-Gesetzes – das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) – geändert. Beginnend ab dem 1. August 2023 – also dem nächsten Kita-Jahr – werden die Kita-Elternbeiträge in vier Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Die einzelnen Schritte:

–         Zum 1. August 2023 fällt der Elternanteil auf 10 Prozent der Personalkosten,

–         zum 1. August 2024 fällt der Elternanteil auf 7,5 Prozent der Personalkosten,

–         zum 1. August 2025 fällt der Elternanteil auf 5 Prozent der Personalkosten,

–         zum 1. August 2026 fällt der Elternanteil auf 2,5 Prozent der Personalkosten und

–         zum 1. Januar ist das Ziel des vollständigen Abbaus der Elternbeiträge erreicht.

Der schrittweise Abbau der Kita-Elternbeiträge führt zu höheren Ausgaben des Landes bei der Personalkostenbezuschussung. Die zusätzlichen Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

–         3,4 Millionen Euro im Jahr 2023,

–         11,9 Millionen Euro im Jahr 2024,

–         20,9 Millionen Euro im Jahr 2025,

–         30,5 Millionen Euro im Jahr 2026 und

–         45,9 Millionen Euro im Jahr 2027.

Zur Einordnung: Für den aktuellen Landesanteil an den Personalkosten sind für 2023 Zuschüsse zu den Personalkosten im Umfang von rund 155 Millionen Euro vorgesehen.

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