Symbolbild

In Bexbach droht die Nahversorgung auf der Strecke zu bleiben – und die CDU-Fraktion im Stadtrat macht dafür das saarländische Ladenöffnungsgesetz verantwortlich. Mit einer Resolution, die sie in den Bexbacher Stadtrat eingebracht hat, fordert die Fraktion die Landesregierung und den Landtag auf, das Gesetz zügig zu überarbeiten. Im Kern geht es um personallose digitale Kleinstsupermärkte, sogenannte Smart Stores, die nach geltendem Recht an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abendstunden nicht öffnen dürfen.

Der Hintergrund ist konkret und greifbar: In der Ortsmitte von Oberbexbach ist eine geplante Marktansiedlung kürzlich gescheitert. Der Anbieter habe seine Planungen mit ausdrücklichem Verweis auf das saarländische Landesrecht eingestellt, erklärt CDU-Fraktionssprecher Moritz Aulenbacher. Auch der bereits bestehende Friedas24-Markt im Stadtteil Frankenholz sei unmittelbar betroffen. „Die bisherigen Regelungen gefährden ganz direkt das Geschäftskonzept des bestehenden Friedas24-Marktes in Frankenholz“, so Aulenbacher.

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Sollte der Stadtrat die Resolution beschließen, wird sie direkt an den zuständigen Minister und den Landtag weitergeleitet. Die CDU-Fraktion argumentiert, das saarländische Ladenöffnungsgesetz zähle zu den restriktivsten in ganz Deutschland. Es unterscheide nicht zwischen klassischen, personalintensiven Geschäften und vollautomatisierten Systemen, die ohne Beschäftigte auskommen. „Die Landesregierung lässt mit ihrem rückwärtsgewandten Kurs ländliche Regionen im Stich, während andere Bundesländer pragmatische Lösungen für Smart Stores längst umgesetzt haben“, kritisiert Aulenbacher.

Auch die Lockerungen, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hat, gehen der Fraktion nicht weit genug. Die Regelungen beschränkten sich auf Läden mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und schlössen etwa die Pfandabgabe aus. Solche Vorgaben, so die CDU, passten schlicht nicht zur Lebenswirklichkeit der Menschen. Da digitale Kleinstsupermärkte komplett ohne Personal betrieben werden, bestehe auch kein Konflikt mit dem Arbeitnehmerschutz – das zentrale Argument für die Sonntagsruhe greife hier ins Leere.

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Die Fraktion hebt zugleich hervor, dass Bürgermeister Christian Prech das Thema bereits aufgegriffen und den Dialog mit der Landesregierung gesucht habe. Die Resolution soll diesem Vorstoß nun politischen Nachdruck verleihen. Für die ländlichen Stadtteile von Bexbach steht dabei mehr auf dem Spiel als eine ordnungspolitische Detailfrage: Es geht um die Frage, ob Bewohnerinnen und Bewohner auch künftig wohnortnah einkaufen können – oder ob starre Gesetzesrahmen genau das verhindern, was sie eigentlich schützen sollen.

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