Symbolbild
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Zu einer fahrlässigen Brandstiftung kam es am Montag, den 5. Juli, gegen 14.30 Uhr in der Straße des 13. Januar. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte drang schwarzer Rauch aus der Dachgeschosswohnung eines Einfamilienhauses. Nach der Evakuierung der betreffenden Wohnung begann die Feuerwehr mit den Löscharbeiten.

Die B 51 musste zeitweise voll gesperrt werden. Durch das Feuer wurde die Wohnung derart beschädigt, dass sie derzeit nicht bewohnbar ist. Der Sachschaden kann bislang nicht beziffert werden. Die 27-Jährige Wohnungsinhaberin hatte aus Unachtsamkeit die Herdplatte in der Küche aktiviert, auf der sie zuvor Gegenstände abgelegt hatte.

Durch den ausgelösten Rauchmelder wurde die Frau auf den Brand aufmerksam. Löschversuche durch einen hinzugeeilten Nachbar mittels Feuerlöscher blieben erfolglos. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

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