Symbolbild

Es geht um dreistellige Millionenbeträge – und um das Geld von Beitragszahlern: Die Stiftung Warentest hat untersucht, wie gesetzliche Krankenkassen Mitgliederbeiträge in riskante Anlagen und Immobilienprojekte gesteckt haben. Das Urteil der Tester fällt deutlich aus. Die Investments waren nicht nur zu riskant, einige entsprachen nicht einmal den geltenden Regeln.

Die Kernaufgabe einer Krankenkasse klingt zunächst unspektakulär: Sie zieht Beiträge ihrer Mitglieder ein und begleicht damit die Kosten für deren medizinische Versorgung. Gleichzeitig muss sie Rücklagen bilden, um nicht in die roten Zahlen zu rutschen. Das Sozialgesetzbuch IV steckt dabei den Rahmen ab. Die Vorgabe ist unmissverständlich: Angelegt werden darf nur sicher und liquide.

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Genau an diesem Punkt klemmt es. Investitionen in Bauprojekte passen schlecht zu dieser Maßgabe. „Verluste lassen sich hier nie ganz ausschließen, gerade wenn die Projekte noch in einem sehr frühen Stadium sind, wie einige der Immobilienprojekte, in die das Geld der Krankenkassen floss“, erklärt Renate Daum, Anlage- und Immobilienexpertin der Stiftung Warentest. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Anlagen formal gar nicht zulässig waren.

Als Beispiel nennen die Tester Inhaberschuldverschreibungen. Diese müssen an der Börse notiert sein, damit Krankenkassen sie überhaupt erwerben dürfen. Ist das beim Kauf noch nicht der Fall, muss die Börsennotierung nach Auskunft des Bundesamtes für Soziale Sicherung spätestens ein Jahr später erfolgen. „Es gab Investments in Inhaberschuldverschreibungen, bei denen es deutlich länger als ein Jahr gedauert hat, bis sie an der Börse notiert waren“, so Daum.

Warum es überhaupt so weit kommen konnte, lässt sich nicht auf eine einzige Ursache zurückführen. Geschickte Werbung für die Produkte, Finanzberater mit eigenen Interessen und die schiere Komplexität der Anlagen spielten eine Rolle. Für Daum ist die Konsequenz eindeutig: „Krankenkassen müssen flexibel auf unerwartete Ausgaben reagieren können und ihr Geld grundsätzlich in Anlagen stecken, aus denen sie schnell wieder herauskommen. Sie verwalten die Beiträge der Versicherten. Und die wollen verlässliche Versicherungsleistungen erhalten.“

Die wohl wichtigste Nachricht für Beitragszahler liefert eine Positivliste. Die Stiftung Warentest hatte im Oktober 2026 alle 92 gesetzlichen Krankenkassen angeschrieben und zu möglichen Investitionen in Verius-Inhaberschuldverschreibungen sowie immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen befragt. 14 Kassen äußerten sich zu möglichen Fehlinvestments oder waren zuvor an anderer Stelle Thema. „Die gute Nachricht ist: Die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen hat nicht in riskante Papiere investiert“, betont Daum.

Wer bei einer der betroffenen Kassen versichert ist, muss sich dennoch keine Sorgen um die eigene Behandlung machen. Arztbesuche, verordnete Medikamente oder Krankenhausaufenthalte werden uneingeschränkt weiter bezahlt. Sollte eine Kasse zahlungsunfähig werden, springen die übrigen Krankenkassen ein. Wer seiner Kasse dennoch den Rücken kehren möchte, kann das nach zwölf Monaten Mitgliedschaft jederzeit tun. Dabei übernimmt in der Regel die neue Kasse die Kündigung bei der alten, die Kündigung wird regulär zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Nach einer Beitragserhöhung greift ein Sonderkündigungsrecht.

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