Symbolbild

Der Ausbau der Windenergie auf hoher See steht an einem entscheidenden Punkt – und die Energiewirtschaft mahnt Nachbesserungen an. Anlässlich der Befassung des Bundesrates mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) forderte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verlässlichere Rahmenbedingungen für Investoren und Projektentwickler.

„Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie getan“, erklärte Andreae. Entscheidend sei nun, die Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren so zu gestalten, dass Projekte tatsächlich realisiert würden. Viele zentrale Punkte habe der Bundesrat bereits in seiner Entschließung vom Juni 2026 aufgegriffen – diese Empfehlungen solle der Bundestag berücksichtigen.

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Der Zeitdruck ist dabei ein zentrales Argument. Nach Ansicht des Verbandes muss die Novelle bis Ende 2026 abgeschlossen sein, damit nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission im Jahr 2027 neue Flächen vergeben werden können. Nur so lasse sich die Kontinuität des Offshore-Ausbaus in Deutschland sichern.

Im Kern geht es dem BDEW um das Verfahren der Ausschreibung. Der Verband plädiert für ein einstufiges Modell auf Basis zweiseitiger Differenzverträge, das die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung erhöhe. Eine wirksame Indexierung, die Kostenentwicklungen berücksichtigt, könne Risikoaufschläge senken und gerade in den Anfangsjahren zu niedrigeren Stromkosten führen. Das bislang vorgesehene zweistufige Verfahren dagegen setze Fehlanreize für riskante Gebote fort und drohe die Vielfalt der Akteure weiter zu verringern.

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Grundsätzlich begrüßt der Verband mehrere Vorhaben der Novelle. So sei die Verlängerung der Betriebszeit auf 35 Jahre richtig – allerdings müssten die regulatorischen Rahmenbedingungen im Energiewirtschaftsgesetz und bei den Offshore-Netzanbindungen entsprechend angepasst werden. Für bereits vergebene Flächen aus den Ausschreibungen der Jahre 2023 bis 2025 brauche es zudem eine frühzeitige, geordnete Rückgabeoption mit rascher Neuausschreibung, sollten Projekte nicht umgesetzt werden können.

Damit will der BDEW verhindern, dass wertvolle Flächen über Jahre blockiert bleiben, Netzanschlüsse ungenutzt stehen und der Lieferkette ein Abriss droht. Auch die Ausbauziele selbst unterstützt der Verband ausdrücklich, fordert aber mehr Kosteneffizienz. Konkret schlägt er ein Unterziel von zehn Gigawatt für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte vor – als Teil des Gesamtziels von 70 Gigawatt bis 2045. Welche Kriterien dabei zur Anrechnung gelten, solle das Gesetz klar regeln, um eine engere Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten zu ermöglichen.

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