Wer online auf Raten kauft oder einen Kleinkredit aufnimmt, wird künftig deutlich besser geschützt – und wer sich ein Elektroauto zulegt, kann auf staatliche Zuschüsse hoffen. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 ein umfassendes Gesetz gebilligt, das weitreichende Änderungen im Verbraucherkreditrecht verankert und zugleich eine neue Förderung für den Kauf von E-Autos einführt. Damit ist der Weg frei für die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes, das überwiegend ab dem 20. November 2026 gelten soll.
Im Kern geht es um die Umsetzung europäischer Vorgaben, die den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Abschluss von Kreditverträgen stärken sollen. Besonders brisant: Die Verbraucherschutzvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstrecken sich künftig auch auf Bereiche, die bislang weitgehend unreguliert waren. Kleinkredite bis 200 Euro, Darlehen mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten sowie zins- und gebührenfreie Kredite fallen nun unter das Verbraucherkreditrecht. Damit werden ausdrücklich auch die populären „Kauf jetzt, bezahl später“-Modelle erfasst, die sich im Onlinehandel rasant verbreitet haben. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass Risiken minimiert und Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Schuldenfalle bewahrt werden sollen. Ausgenommen bleiben allerdings der klassische Kauf auf Rechnung und das Bezahlen mit Debitkarten.
Eine weitere Neuerung betrifft den Vertragsabschluss selbst: Für die Aufnahme eines Kredits ist künftig keine Unterschrift mehr erforderlich. Gerade bei Online-Verträgen soll das den digitalen Gepflogenheiten Rechnung tragen und den Zugang zu Finanzierungen erleichtern, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Gleichzeitig werden die vorvertraglichen Informationspflichten der Kreditgeber erweitert, sodass Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss umfassender über die Konditionen aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals die von der Rechtsprechung entwickelten Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich fest. Die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Informationen wird auf zwölf Monate und 14 Tage begrenzt, was nach Einschätzung des Gesetzgebers für mehr Rechtssicherheit auf beiden Seiten sorgt. Zum Schutz vor Überschuldung gelten zudem strengere Vorgaben bei der Kreditwürdigkeitsprüfung: Kredite dürfen nur noch vergeben werden, wenn die Rückzahlung als wahrscheinlich eingestuft wird.
Der zweite große Baustein des Gesetzes wurde erst im parlamentarischen Verfahren durch den Bundestag ergänzt. Privatpersonen können beim Kauf eines Elektroautos eine einkommensabhängige Förderung beantragen, die bis zu 6.000 Euro betragen kann. Die Regelung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Anders als die übrigen Bestimmungen des Gesetzes tritt die E-Auto-Förderung bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft – Käuferinnen und Käufer müssen also nicht bis November warten.
Mit dem Beschluss der Länderkammer ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Gesetz vereint damit zwei politisch unterschiedlich gelagerte Vorhaben unter einem Dach: den Ausbau des Verbraucherschutzes bei Finanzprodukten und einen neuen Anlauf zur Förderung der Elektromobilität. Für Millionen von Menschen, die regelmäßig online einkaufen oder über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, dürften die Änderungen spürbare Auswirkungen haben.




















