Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat seine Radioaktivitätsmessstelle  erweitert. Künftig werden auch Nahrungs- und Futtermittel im LUA untersucht. Dieser Teil der Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben des Landes war per Landesverordnung der Universität des Saarlandes, Uniklinikum Homburg, zugeordnet. Die Zusammenlegung der beiden Messstellen unter dem Dach des LUA hat einen Erweiterungsbau notwendig gemacht, der jetzt fertiggestellt ist.

„Wir können sagen, dass wir die radiologische Umweltüberwachung mit den Investitionen der letzten Jahre auf den technisch neuesten Stand gebracht haben und  damit für künftige Herausforderungen gerüstet sind. Es macht Sinn, die Aufgaben der radiologischen Umweltüberwachung im Land an einem Ort sachgerecht zu bündeln. Dadurch wird effizienteres Arbeiten möglich“, so Umweltminister Reinhold Jost bei der Vorstellung der Laboreinrichtungen.

Das LUA ist u.a. zuständig für die Umgebungsüberwachung Cattenom, für die radiologische Untersuchung von Gewässern, Trink- und Grundwasser, Luft, Boden, Klärschlamm und nun auch die Lebens- und Futtermittel sowie zukünftig für die Radon-Messungen. Die Aufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Messaufgaben ergibt sich für das Jahr 2018 ein Probenplan mit 1075 Messungen in all diesen Bereichen. Auch der Probenplan ist vom Bund genau vorgegeben.

Das radiologische Labor des LUA war selbst erst im November 2012 in neue  Räumlichkeiten umgezogen, wofür einschließlich aller Nebenkosten eine Bausumme von 3,4 Mio. Euro vom Land aufgebracht worden war. Die Kosten für die bauliche Erweiterung dieses Labors belaufen sich auf 1,1 Mio. Euro. Zusammen mit weiteren 275.000 Euro für Geräteinvestitionen im Rahmen der Zusammenlegung Saarbrücken/Homburg hat das Land sich diese Messstelle also etwa 4,7 Mio. Euro kosten lassen.

Die Neuaufstellung der Radioaktivitätsmessstelle kam genau zum richtigen Zeitpunkt: Eine vollständige Umgestaltung aller Strahlenschutzregelungen ist derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Ein gänzlich neues Strahlenschutzgesetz unter Zusammenfassung der drei bis dahin nebeneinander bestehenden Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung und des Strahlenschutzvorsorgegesetzes wurde 2017 veröffentlicht. Es tritt derzeit in einem gestreckten Verfahren zwischen dem 01.10.2017 und dem 31.12.2018 sukzessive in Kraft. Die neue Strahlenschutzverordnung ist noch nicht verabschiedet; sie soll bis 2021 vollständig umgesetzt sein.

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