Die flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität in Deutschland, so wie wir sie heute kennen, war eine Konsequenz der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl: Dieser Unfall erst machte deutlich, dass man in der Bundesrepublik auf ein derartiges Ereignis weder messtechnisch noch organisatorisch vorbereitet war. Der Schrecken war wohl so groß, dass bereits am 11.12.1986 ein neues Gesetz zur Regelüberwachung der Umweltradioaktivität verabschiedet wurde: das Strahlenschutzvorsorgegesetz.
Dieses Gesetz und die zugehörige Ausführungsverordnung verteilen die Messaufgaben zwischen Bund und Ländern und legen exakt fest, welches Land welche Messungen durchzuführen hat. So ist sichergestellt, dass überall nach den gleichen Methoden und in der gleichen Messungsdichte gearbeitet wird. Dieses weltweit vorbildliche Messsystem unter der Federführung des Bundesumweltministeriums wird als IMIS, Integriertes Mess- und Informationssystem bezeichnet.
Übrigens erstattet der Bund den Ländern die Kosten für die Radioaktivitätsmessungen, denn diese erfolgen in der Form einer „Bundesauftragsverwaltung“. Die Länder werden also für den Bund tätig. Für die Messungen nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz erhält das Saarland eine jährliche Kostenpauschale von derzeit ca. 80.000 Euro. Für das Saarland soll die Pauschale auf ca. 150.000 Euro jährlich erhöht werden.

















