Rund 20 Millionen Wohnungen in Deutschland befinden sich in Mehrparteienhäusern – doch an den zugehörigen neun Millionen Stellplätzen fehlt es bislang weitgehend an Lademöglichkeiten für Elektroautos. Das Bundesministerium für Verkehr will diesen Rückstand nun mit einem eigenen Förderprogramm und einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro beheben. Seit dem 15. April 2026 können Anträge gestellt werden.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder machte zum Start deutlich, welche Lücke das Programm schließen soll: „Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit. Zuhause Laden ist beliebt, bequem und praktisch, da hier das Auto ohnehin häufig über einen längeren Zeitraum steht.“ Mit der neuen Förderung wolle man Ladeinfrastruktur in den Alltag jener Menschen bringen, die in Mehrparteienhäusern leben und deren Stellplätze bisher nicht ausreichend ausgestattet seien.
Konkret bezuschusst das Programm sowohl die Anschaffung als auch den Einbau privater Ladeinfrastruktur. Wallboxen, die dafür nötigen technischen Komponenten, Netzanschlüsse und bauliche Anpassungen fallen gleichermaßen unter die Förderung. Pro Ladepunkt liegt die maximale Leistung bei 22 kW. Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Gebäudes vorverkabelt oder wenigstens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Je Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden ermöglicht.
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum. Für diese Gruppen werden Anträge direkt nach Eingang bearbeitet, die Förderung fließt als Festbetrag nach Bewilligung. Die Frist endet am 10. November 2026. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand durchlaufen dagegen ein wettbewerbliches Verfahren, für das Anträge bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden können. Die Bewilligung erfolgt hier erst nach Abschluss dieses Verfahrens.
Das Förderprogramm setzt eine zentrale Maßnahme des im November 2025 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030″ um. Die Antragstellung läuft digital über ein Portal, das der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreibt. Alle Details sind unter laden-im-mehrparteienhaus.de abrufbar.
Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften hat die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur im Auftrag des Ministeriums zudem einen Leitfaden mit dem Titel „WEGweiser“ veröffentlicht. Die Handreichung soll Eigentümergemeinschaften gezielt dabei unterstützen, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten und die nötigen Schritte von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung zu planen. Gerade in Mehrparteienhäusern, wo Entscheidungen über bauliche Veränderungen oft langwierig sind, dürfte ein solcher Fahrplan den Unterschied machen zwischen einem Antrag, der rechtzeitig gestellt wird, und einem, der an internen Abstimmungen scheitert.






















