Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute Vormittag die angekündigte Stellungnahme veröffentlicht. Daraus geht hervor, welche Gründe für die Karlsruher Richter ausschlaggebend waren, der von Rüdiger Schneidewind eingelegten Revision statt zu geben.
Die Mitteilung des BGH im Wortlaut:
Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten, den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte überwiegend Erfolg.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte im Wahlkampf um das Amts des Oberbürgermeisters u.a. mit dem Versprechen angetreten, Missstände im städtischen Baubetriebshof zu beseitigen. Mitarbeiter sollen dort während der Arbeitszeit private Tätigkeiten verrichtet, insbesondere im Staatsforst Holz gefällt und auf eigene Rechnung verkauft haben. Nach seinem Amtsantritt im Oktober 2014 und weiteren Hinweisen auf derartiges Fehlverhalten beauftragte der Angeklagte im Oktober 2015 eine vergleichsweise teure auswärtige Detektei mit der Aufklärung der Vorwürfe.
Dabei prüfte er nicht, ob es günstigere Angebote gab. Nach einer über sechs Wochen andauernden Überwachung stellte die Detektei eine Rechnung über knapp 330.000 Euro, von denen die Stadt Homburg insgesamt etwa 260.000 Euro zahlte. Der Angeklagte selbst war nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von 25.000 Euro berechtigt. Nach Auffassung des Landgerichts ist der Stadt ein Schaden in Höhe von mindestens etwa 65.000 Euro dadurch entstanden, dass der Angeklagte die Detektei zu marktunüblich hohen Preisen beauftragt hat.
Homburg | Ein Urteil und seine Folgen: Oberbürgermeister lässt sein Amt ruhen
Homburg | Wie geht es weiter in Homburg? Michael Forster übernimmt vorübergehend Amtsgeschäfte
Homburg | Gerichtsurteil gegen Schneidewind: Das sagen Grüne, FDP und AfD!
Homburg | Stellungnahme zum Gerichtsurteil kritisiert Strafmaß
Homburg | Schneidewind ein Opfer seiner Berater?
Homburg | Causa Schneidewind: Revision erfolgreich! – Paukenschlag in der Detektivaffäre
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung weitgehend aufgehoben. Nach seiner Auffassung hat sich der Angeklagte nicht schon dadurch strafbar gemacht, dass er nach besonderer Prüfung ihrer Seriosität die Detektei ohne vorherigen Preisvergleich zu höheren als den marktüblichen Preisen beauftragt hat. Angesichts der Besonderheiten des Detektivgewerbes sei dies kein gravierender, zur Strafbarkeit führender Pflichtverstoß. Ein Entscheidungsträger handele im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wähle.















