Saarbrücken (ots) – Die Bundespolizei hat am gestrigen Nachmittag bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Metzer Straße in Saarbrücken einen Fußgänger aus Frankreich kontrolliert.
Der 36-jährige Franzose gab an, sich nicht ausweisen zu können. Zugleich vertrat er die Ansicht, dass im Schengen-Raum keine Verpflichtung dazu bestehe. Weil sein Verhalten nach Angaben der Bundespolizei zunehmend aggressiv wurde, durchsuchten die Beamten ihn. Dabei fanden sie ein Dokument, mit dem sie seine Identität klären konnten.
Die anschließende Fahndungsabfrage ergab, dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Mann zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Grund war eine offene Geldstrafe von insgesamt 5.126,50 Euro aus einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Da er zunächst nicht zahlen wollte, brachte ihn die Bundespolizei zur Dienststelle an der Goldenen Bremm. Dort wurde ihm erklärt, dass bei Nichtzahlung 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe anstehen. Daraufhin beglich er die Geldstrafe und konnte seinen Fußweg fortsetzen.

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