Es war die letzte Sitzung vor der Sommerpause – und das Saarland nutzte die Bühne der Länderkammer für eine ganze Reihe klarer Ansagen. Im Mittelpunkt am Freitag, dem 10. Juli: die umstrittene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, gegen die Ministerpräsidentin Anke Rehlinger den Vermittlungsausschuss anrufen wollte. Doch damit blieb sie letztlich in der Minderheit.
Zuvor hatte das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze nach zäher Debatte den Bundestag passiert. Rehlinger erkannte zwar den Reformbedarf grundsätzlich an, hielt den vorliegenden Entwurf aber für unzureichend. Ihre Sorge galt vor allem der Versorgung in Krankenhäusern, bei Hausärzten, in der Pflege und der Psychotherapie. „Reformen sind notwendig. Sie dürfen aber keine existentiellen Probleme für die Leistungserbringer schaffen“, mahnte sie.
Besonders deutlich wurde die Ministerpräsidentin bei der Finanzierung der Kliniken. Die Tarifsteigerungen ließen sich nicht mehr vollständig refinanzieren, kritisierte sie – ausgerechnet dort, wo man um eine angemessene Bezahlung von medizinischem Fachpersonal und Pflegekräften gerungen habe. „Etlichen Häusern droht Insolvenz, sie fürchten, Standorte schließen zu müssen. Einsparungen dürfen die Krankenhausversorgung nicht gefährden“, so Rehlinger. Ihr Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand jedoch keine Mehrheit.
Erfolgreicher war das Saarland beim Thema Schiene. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte die Deckelung der Trassenpreissteigerungen für den Schienenpersonennahverkehr für europarechtswidrig erklärt – mit erheblichen finanziellen und planerischen Folgen. Rehlinger forderte eine vollständige Kompensation der Mehrbelastungen bis Ende 2026, zusätzliche Regionalisierungsmittel sowie eine dauerhafte Reform des Preissystems. „Ein Deutschlandticket in der Tasche, aber kein Zug am Gleis, das wäre ein Offenbarungseid“, warnte sie. Dieser Entschließung stimmten die Länder ohne Ausschussberatung zu.
Breite Zustimmung erhielt zudem eine saarländische Initiative zum Schutz von Vereinen und Ehrenamt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2025, wonach Mitgliedsbeiträge unter bestimmten Bedingungen umsatzsteuerpflichtig werden könnten. Das Land will gemeinnützige Vereine vor zusätzlichen Kosten und überflüssiger Bürokratie bewahren und praxistaugliche Regelungen erreichen.
Ein weiteres Anliegen betraf das Sexualstrafrecht. Justizministerin Petra Berg warb für die sogenannte „Nur-Ja-heißt-Ja-Regelung“, die nicht mehr am erkennbaren Widerstand des Opfers ansetzt, sondern an der fehlenden Zustimmung. Gerade Menschen, die aus Angst erstarren, würden dadurch besser geschützt. „Sexuelle Selbstbestimmung erschöpft sich nicht darin, Nein sagen zu dürfen – sie bedeutet, dass ein Ja tatsächlich vorliegen muss“, erklärte Berg. Die Initiative, der das Saarland beitrat, fand eine Mehrheit.
Beim Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen zeigte sich das Saarland gespalten. Von den geplanten einer Milliarde Euro über vier Jahre fließen nur 250 Millionen an Länder mit von Altschulden betroffenen Kommunen, während 400 Millionen an Geberländer und 350 Millionen an ostdeutsche Länder gehen. Das Saarland erhält rund 10 Millionen Euro jährlich – zu wenig, um die kommunale Schieflage wirksam zu beheben. Man stimmte dennoch zu, verlangte aber Nachbesserungen bei der Entschuldung.
Einen Achtungserfolg verbuchte das Land beim Infrastrukturfinanzierungsgesetz, wo das Doppelförderungsverbot für Kommunen aufgehoben wurde. Weniger Glück hatte der erneut eingebrachte Antrag für einen flexiblen Preisdeckel bei Kraftstoffen, der abermals keine Mehrheit fand. Durchsetzen konnte sich das Saarland hingegen bei der Anerkennung von Grubengaswärme, die künftig der erneuerbaren Wärme gleichgestellt wird und Eingang in das Gebäudemodernisierungsgesetz findet.

















