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Zur Zeit macht in den Medien eine Stellungnahme die Runde, die das Urteil gegen Oberbügermeister Rüdiger Schneidewind kritisiert. Das Schreiben haben inzwischen einige Homburger Prominente unterschrieben. Wir haben für euch das Schreiben im Original:

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Stellungnahme zum Urteil gegen OB Schneidewind

Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken gegen den Homburger OB Rüdiger Schneidewind haben die Unterzeichner mit Befremden zur Kenntnis genommen. Auch in Würdigung der Tatsache, dass sich der Oberbürgermeister eines gravierenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, sehen wir in dem Spruch der Vierten Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken ein Urteil, das unser Rechtsempfinden verletzt.

Das Verhalten des OB in der so genannten Detektiv-Affäre, das von der Intention her im Interesse der Stadt Homburg und seiner Bürger erfolgte und keine persönlichen Vorteile zum Ziel hatte, ist u.E. mit einer Schärfe geahndet worden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in eklatanter Weise widerspricht. 

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Mit dem Urteil des Landgerichts wird Schneidewind für ein Vergehen in der Konsequenz gleich mehrfach bestraft: Mit einer Haftstrafe auf Bewährung plus Geldbuße; mit dem Verlust sämtlicher bisher erarbeiteten Rechte, vom Amt des OB über den Beamtenstatus bis hin zum Pensionsanspruch; und mit der öffentlichen Demontage seiner Persönlichkeit. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich Schneidewind zusätzlich einem zivilrechtlichen Verfahren stellen muss.

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