Symbolbild

Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung sorgt ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für scharfe Kritik. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und seine Sektion der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) fordern die Politik auf, den Entwurf in dieser Form nicht zu verabschieden. Aus Sicht des Verbandes würde er die ohnehin angespannte Lage in der psychotherapeutischen Versorgung weiter zuspitzen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Änderungsantrag Nr. 15. Er sieht vor, die gesetzlich verankerte Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen zu streichen. Genau diese Regelung soll sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Vergleich zu ärztlichen Kolleginnen und Kollegen fair vergütet werden. Ihre Wurzeln reichen weit zurück: Bereits 1999 leitete das Bundessozialgericht diesen Anspruch verfassungsrechtlich aus dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit her.

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Hintergrund ist die besondere Struktur psychotherapeutischer Arbeit. Anders als in vielen anderen Fachbereichen sind die Leistungen strikt an feste Zeitfenster gebunden. Eine Sitzung lässt sich nicht beliebig verdichten oder parallel abrechnen. Fällt die Angemessenheitsprüfung weg, entsteht nach Einschätzung des Verbandes ein kaum kalkulierbares wirtschaftliches Risiko für viele Praxen.

Besonders brisant ist das Timing. Dass grundlegende Änderungen erst kurz vor der finalen Beschlussfassung eingereicht werden, wirft aus Sicht des BDP ein fragwürdiges Licht auf den parlamentarischen Prozess. Der Verband warnt, dass die geplante Regelung vor allem Verunsicherung schaffe, ohne mittelfristig tatsächlich Kosten zu senken. Auch eine vorgesehene Übergangsfrist, die eine extrabudgetäre Vergütung laufender Therapien bis Ende 2027 ermöglicht, könne eine schrittweise Verknappung des Angebots nicht verhindern.

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Schon heute arbeiten viele Fachkräfte am Belastungslimit. Steigender Bedarf, lange Wartezeiten und eine regionale Unterversorgung prägen den Alltag in der psychotherapeutischen Praxis. Nach bereits erfolgten Honorarkürzungen würden eine zusätzliche Budgetierung und der Wegfall der Angemessenheitsprüfung die Versorgungsstrukturen weiter schwächen, so die Sorge der beiden Verbände.

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Dabei sei Psychotherapie kein bloßer Kostenfaktor, betonen BDP und VPP. Sie verhindere Chronifizierungen, verkürze Arbeitsunfähigkeitszeiten und beuge Frühberentungen vor. Damit entlaste sie nicht nur das Gesundheitssystem, sondern auch weitere soziale Sicherungssysteme nachhaltig. Der Verband versteht eine verlässliche Versorgung deshalb als Investition in die Gesundheit der Bevölkerung und zugleich in den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Der BDP verweist zudem auf den Koalitionsvertrag, in dem eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung ausdrücklich festgeschrieben ist. Beide Verbände appellieren an die politischen Entscheidungsträger, das Gesetz in dieser Fassung nicht zu beschließen. Stattdessen brauche es eine Nachbesserung, die evidenzbasierte Lösungen einbezieht und eine tragfähige Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht.

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