Symbolbild Foto: Google Maps
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Mit einer Autobahnanschlussstelle Homburg Ost soll das Verkehrsnetz der Stadt Homburg entlastet und verbessert werden. Die seinerzeitige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zu dem grundsätzlichen Projekt soll die Verkehrsverhältnisse innerhalb der Stadt Homburg unter maßgeblicher Kostenbeteiligung des Bundes nachhaltig verbessern.

Doch über die konkrete Ausgestaltung besteht schon seit geraumer Zeit Dissens zwischen den Beschlüssen des Stadtrats und der Vorzugsvariante des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS).  Auch innerhalb des städtischen Gremiums gab es verschiedene Meinungen. Doch auch eine Neubewertung des Stadtrates Homburg am 24.10.2019 änderte daran nichts. Stadtverwaltung und Land einigten sich daher, das Ergebnis der Voruntersuchung dem BMVI als wesentlichem Kostenträger vorzulegen und um Bewertung der beiden Varianten V1 und V2 zu bitten. Während landesseitig die Variante V1 als vorzugswürdig angesehen wird, hatte sich der Stadtrat Homburg mehrheitlich für die Variante V2 ausgesprochen.

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Mit Schreiben vom 15. Mai 2020 hat sich das Bundesverkehrsministerium nun klar positioniert: Die folgenden Planungen sind auf Grundlage der Variante 1 auszuführen. Darüber hat das saarländische Verkehrsministerium heute im zuständigen Ausschuss des saarländischen Landtages informiert. Zu den Gründen teilt das BMVI mit:

·         Aus Sicht von Natur- und Artenschutz weist die Variante 1 deutliche Vorteile auf und wird aus diesem Grund umweltfachlich bevorzugt.
·         Aus rein immissionstechnischer Sicht ist zwar Variante 2 zu bevorzugen, aber auch mit der Variante 1 können die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz er-füllt werden.
·         Das Verkehrsgutachten zeigt, dass beide Varianten ähnlich leistungsfähig sind und im nachgeordneten Netz zu Entlastungen führen. Die geringen Vorteile, die Variante 2 in dieser Hinsicht aufzeigt, rechtfertigen nicht die deutlich höheren Kosten.
·         Da die Variante 1 genehmigungsfähig ist, kann einer anderen Variante nur zugestimmt werden, wenn es den Bund nicht mehr kostet als die wirtschaftlichste Variante 1.

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Im Übrigen weist das BMVI darauf hin, dass, sollte die Stadt Homburg der Variante 1 nicht zustimmen und demzufolge kein Bebauungsplanverfahren zustande kommen, das Baurecht seitens des Landes über ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen ist. Das saarländische Verkehrsministerium dringt nun auf ein schnelles Mandat des Homburger Stadtrates, um die Planung vorantreiben zu können, bevor zum 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH des Bundes übernimmt. Die Anschlussstelle Homburg Ost sei kein prioritäres Bundesinteresse, daher sei zu befürchten, dass die Autobahn GmbH das Projekt auch nicht prioritär verfolgen werde.

Mehr dazu:

Homburg | Autobahnanschluss Ost: Emotionen und Diskussionen – Stadtrat votiert für Variante Zwei

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