Archivbild - Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind - Bild Stephan Bonaventura
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Paukenschlag in der Detektivaffäre! Wie die Saarbrücker Zeitung zuerst berichtete, hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind „aufgehoben und zumindest teilweise der Revision des Angeklagten stattgegeben.“ Eine Wendung, die sicherlich die Wenigsten im Vorfeld erwartet haben.

Im vergangenen Jahr wurde das Homburger Stadtoberhaupt vor dem Saarbrücker Landgericht zunächst wegen besonders schwerer Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Ergebnis ist Schneidewind vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gezogen. Ohne die nun scheinbar erfolgreiche Revision wäre das Urteil rechtskräftig geworden und Schneidewind hätte qua Gesetz neben seinem Amt vor allem auch seine Pensionsansprüche verloren. Schon damals gab es zahlreiche Prominente, die das Verfahren und vor allem die Höhe des Strafmaß kritisierten.

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Bisher gibt es von Seiten des BGH noch keine offizielle Bestätigung, auch wenn für morgen eine entsprechende Pressemeldung angekündigt ist. Aber die Richter scheinen Anstoß an der Berechnung der Schadenshöhe gefunden zu haben. Nun muss voraussichtlich vor einer anderen Kammer des Landgerichtes Saarbrücken neu verhandelt werden. Hier steigen die Chancen von Schneidewind, eine Strafbemessung unter 12 Monaten zu erreichen – die Schmerzgrenze für Beamte, die darüber entscheidet ob unter anderem Pensionsansprüche verloren gehen oder nicht.

Auslöser war die Detektivaffäre um den städtischen Baubetriebshof. Im Jahr 2015 hatte der Oberbürgermeister eine Düsseldorfer Detektei beauftragt, Missstände am Baubetriebshof aufzudecken – allerdings ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektive Liesen sich ihre Arbeit fürstlich honorieren, das Ergebnis der Überwachung war allerdings nahezu null. Durch die Maßnahme soll der Stadt laut Gericht ein Schaden von über 130.000 Euro entstanden sein.

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