Bis zu 14 Millionen Euro nimmt der Bund in die Hand, um saubere Antriebe auf die Wasserstraßen zu bringen. Mit dem ersten Förderaufruf zur sogenannten Förderlinie 2 seines Programms „Grüne Binnenschifffahrt“ setzt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Startschuss für Projekte, die den öffentlichen Nahverkehr und den regionalen Gütertransport aufs Wasser verlagern sollen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger machte deutlich, worum es ihm geht. „Wir wollen, dass die Wasserstraße noch stärker Teil unserer modernen Verkehrsinfrastruktur wird“, erklärte er. Gerade bei regionalen Verkehren schlummere großes Potenzial. Mit der neuen Förderung, so Bilger, bringe man emissionsfreie Binnenschiffe in die Praxis – im Nahverkehr ebenso wie beim Gütertransport vor Ort.
Der Nutzen liegt für den Minister auf der Hand. „Das entlastet Straßen, senkt Emissionen und schafft neue, klimafreundliche Verkehrsangebote vor Ort“, sagte er. Entscheidend sei jedoch, dass aus innovativen Ideen konkrete Projekte würden, die im Alltag tatsächlich funktionieren und sich bewähren.
Die Förderung beschränkt sich dabei nicht auf die Schiffe selbst. Neben der Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen unterstützt der Bund auch die dazugehörige Infrastruktur. Dazu zählen etwa Lade- und Wasserstofftankstellen in Häfen sowie Anlagen, die erneuerbaren Strom und Wasserstoff erzeugen und speichern. Auch Umschlag- und Liegeplätze außerhalb von Häfen sowie mobile Versorgungseinrichtungen fallen unter die Förderkulisse.
Inhaltlich richtet sich der Aufruf ausschließlich an Vorhaben, die den ÖPNV und urbane Wirtschaftsverkehre mit emissionsfreien Binnenschiffen auf die Wasserstraße bringen. Gefördert werden dabei sowohl Neubauten mit sauberen Antriebssystemen als auch die Umrüstung bestehender Schiffe. Ziel des Ministeriums ist es, die Binnenschifffahrt zu modernisieren und die Wasserstraße dauerhaft als klimafreundlichen Verkehrsträger zu etablieren.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe ebenso wie Verkehrsbetriebe und weitere wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz in Deutschland. Die Anträge lassen sich ab dem 1. September 2026 über das Portal easy-Online einreichen. Als letzter Termin gilt der 19. Oktober 2026.
Wer sich vorab ein genaueres Bild von den Bedingungen und dem Verfahren machen möchte, hat dazu Gelegenheit: Am 27. August 2026 bietet das Ministerium von 10 bis 11.30 Uhr ein Online-Seminar an. Alle weiteren Details zum Aufruf und zu den erforderlichen Unterlagen finden Interessierte auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.



















