Die geplante Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat verweigerte dem Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 8. Mai 2026 die nötige Mehrheit – und blockierte damit nicht nur eine umfassende Reform des Steuerberatungsrechts, sondern auch die darin verankerte steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung durch Arbeitgeber.
Die Prämie war ursprünglich kein Bestandteil des Steuerberatungsgesetzes. Der Bundestag hatte sie nachträglich in das Gesetzespaket eingefügt, als Teil eines größeren Maßnahmenbündels der Bundesregierung. Dieses soll die finanziellen Belastungen abfedern, die Bürgerinnen und Bürger infolge des Irankriegs zu tragen haben. Ein weiterer Baustein dieses Pakets, der sogenannte Tankrabatt, hatte den Bundesrat bereits am 24. April 2026 in einer eigens einberufenen Sondersitzung passiert.
Mit dem Nein der Länderkammer steht die Bundesregierung nun vor der Frage, wie sie das Vorhaben retten kann. Der Weg führt über den Vermittlungsausschuss, den sowohl Bundesregierung als auch Bundestag anrufen können. Dieses Gremium aus Mitgliedern beider Kammern hat die Aufgabe, bei solchen Differenzen einen tragfähigen Kompromiss auszuhandeln. Ob und wann dieser Schritt eingeleitet wird, blieb zunächst offen.
Dabei geht es um weit mehr als die Entlastungsprämie allein. Das gescheiterte Gesetz sollte das Steuerberatungsrecht grundlegend modernisieren und von bürokratischen Hürden befreien. Lohnsteuerhilfevereine hätten erweiterte Befugnisse erhalten, die unentgeltliche Hilfe bei Steuerangelegenheiten wäre erleichtert worden. Darüber hinaus enthielt der Entwurf neue Regelungen für die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. All diese Reformen liegen nun ebenfalls auf Eis.
Die Entscheidung des Bundesrates trifft Millionen Beschäftigte unmittelbar. Die Entlastungsprämie hätte Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 1.000 Euro ohne Steuer- und Sozialabgabenabzüge auszuzahlen – ein direkter finanzieller Impuls in einer Zeit steigender Lebenshaltungskosten. Dass ausgerechnet dieses Instrument durch die Verknüpfung mit der Steuerberaterreform ins Stocken gerät, dürfte in Berlin für Diskussionen sorgen.
Entscheidend wird nun sein, wie schnell sich Bund und Länder auf einen Kompromiss verständigen können. Der Vermittlungsausschuss gilt als bewährtes Instrument, um festgefahrene Gesetzgebungsverfahren wieder in Bewegung zu bringen. Für die Beschäftigten, die auf die Prämie gehofft hatten, bedeutet das Ergebnis der 1065. Sitzung des Bundesrates allerdings zunächst eines: Warten.




















