Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novellierung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht – und erntet dafür prompt Kritik aus der Wasserwirtschaft. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bemängelt zentrale Schwachstellen des Entwurfs und fordert deutlich mehr Verbindlichkeit beim Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastungen.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser und Abwasser, sieht in der betrieblichen Nährstoffbilanzierung zwar weiterhin einen richtigen Ansatz, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu senken. Doch das im Gesetz vorgesehene Wirkungsmonitoring geht dem Verband nicht weit genug. „Das geplante Wirkungsmonitoring greift dabei zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiert und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsieht“, erklärte Weyand. Besonders die Streichung der sogenannten Stoffstrombilanz bewertet der BDEW als Rückschritt – ein Instrument, das bislang dazu diente, den Weg von Nährstoffen durch landwirtschaftliche Betriebe transparent nachzuverfolgen.

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die sogenannten roten Gebiete, also Regionen mit besonders hoher Nitratbelastung im Grundwasser. Hier verlangt der Branchenverband rasch Klarheit. Vor dem Hintergrund jüngster Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts müssten die Vorgaben sowohl rechtssicher als auch praxistauglich ausgestaltet werden, so Weyand. „Die Wasserversorgung in Deutschland braucht klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug“, betonte er. Die bestehende Rechtslage lasse zu viele Fragen offen, was Wasserversorger und Landwirte gleichermaßen verunsichere.

Darüber hinaus vermisst der BDEW ein überzeugendes Konzept für ein nationales Nitrat-Aktionsprogramm. Wie genau ein solches Programm auf den Weg gebracht werden soll, bleibt nach Einschätzung des Verbands unklar. Weyand stellte dazu fest: „Letztlich kann es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden ist.“ Ohne messbare Reduktionsziele drohe das Vorhaben zur bloßen Absichtserklärung zu werden.

Die Debatte um das Düngerecht zieht sich in Deutschland bereits seit Jahren hin. Die Europäische Union hatte die Bundesrepublik wegen mangelhafter Umsetzung der Nitratrichtlinie verklagt, was 2018 zu einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof führte. Seitdem wurde das Regelwerk mehrfach nachgeschärft, doch die Grundwasserqualität erholt sich vielerorts nur langsam. Gerade in intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen überschreiten die Nitratwerte nach wie vor die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung – mit direkten Folgen für die Aufbereitungskosten der Wasserversorger und letztlich für die Verbraucher.

Mit seiner Stellungnahme macht der BDEW deutlich, dass die Novelle aus Sicht der Wasserwirtschaft zwar in die richtige Richtung weist, aber an entscheidenden Stellen nachgebessert werden muss. Ob die Forderungen nach einem verbindlichen Nitratprogramm und einer Rückkehr zur Stoffstrombilanz im parlamentarischen Verfahren Gehör finden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Der Gesetzentwurf muss nun Bundestag und Bundesrat passieren.

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