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Das Saarland erhält erstmals ein eigenes Gesetz, das Integration und gesellschaftliche Teilhabe verbindlich regelt. Der Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf des Saarländischen Integrations- und Teilhabegesetzes (InTG SL) beschlossen und damit den Weg für einen rechtlichen Rahmen freigemacht, der die Leitlinien der Landespolitik in diesem Bereich künftig dauerhaft absichert.

Im Zentrum steht das Ziel, Menschen mit Migrationsgeschichte gleichberechtigt am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben im Saarland zu beteiligen. Bisher stützte sich die Landespolitik auf strategische Papiere und freiwillige Selbstverpflichtungen. Mit dem neuen Gesetz wandert dieser Anspruch nun in einen verbindlichen Paragrafentext, der über einzelne Legislaturperioden hinaus Bestand haben soll.

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Die inhaltliche Bandbreite des Entwurfs ist beachtlich. Geregelt werden unter anderem die Erstaufnahme und Orientierung neu angekommener Menschen, der Ausbau von Beratungsangeboten und Sprachförderung sowie die Bereiche Bildung und Arbeitsmarktintegration. Ebenfalls festgeschrieben werden der diskriminierungsfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Stärkung politischer wie zivilgesellschaftlicher Mitwirkungsmöglichkeiten. Bestehende Gremien wie der Landesrat für Integration und Teilhabe sowie das Amt der oder des Landesintegrationsbeauftragten erhalten durch das Gesetz eine dauerhafte rechtliche Grundlage.

Damit knüpft die Landesregierung an die Integrations- und Teilhabestrategie an, die Anfang des Jahres verabschiedet worden war. Was dort als politische Linie formuliert wurde, soll nun in geltendes Recht überführt werden. Der Schritt vom Strategiepapier zum Gesetz markiert nach Lesart der Landesregierung einen Wechsel von Absichtserklärungen zu klaren Strukturen.

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Sozialminister Magnus Jung betont die doppelte Stoßrichtung des Vorhabens. „Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gelingt nur, wenn Fördern und Fordern Hand in Hand gehen“, erklärt er. Mit dem Gesetz schaffe das Land „erstmals einen verbindlichen Rahmen für eine moderne Integrationspolitik im Saarland“. Man stärke damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte und fördere den Zusammenhalt, formuliere zugleich aber „klare Erwartungen an Eigeninitiative, Spracherwerb und die aktive Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben“.

Der Entwurf liegt damit auf der Linie eines Politikansatzes, der Unterstützungsangebote und Mitwirkungspflichten gleichermaßen betont. Sprachkurse, Beratungsstellen und Zugänge zu Bildung und Arbeit sollen ausgebaut werden, gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Zugewanderten ausdrücklich angesprochen. Diese Balance dürfte in der anstehenden parlamentarischen Debatte einer der zentralen Diskussionspunkte werden.

Der Zeitplan ist eng gesteckt. Noch im Juni soll die Landesregierung das Gesetz in den Landtag einbringen. Dort beginnt dann das übliche parlamentarische Verfahren mit Lesungen, Ausschussberatungen und Anhörungen. Die Integrations- und Teilhabestrategie, auf der das Gesetz aufbaut, ist über die offizielle Seite des Landes unter saarland.de/integrationsstrategie öffentlich einsehbar.

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