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Die deutsche Schiene bekommt neue Spielregeln. Die Bundesnetzagentur hat ihre endgültige Entscheidung getroffen, wie künftig auch Konkurrenten der DB Fernverkehr AG einen Platz auf den viel befahrenen Strecken finden. Das Ziel ist eindeutig: Wer neu in den Fernverkehr einsteigen will, soll faire Chancen erhalten – und die Fahrgäste am Ende von einem breiteren Angebot profitieren.

„Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, betont Klaus Müller, Präsident der Behörde. Er verweist darauf, dass die Entscheidung auf dem bestehenden Rechtsrahmen fuße und alle Argumente sorgfältig geprüft worden seien. Trotz der Rückmeldungen bleibe man bei jener Regelung, die Ende Juni bereits im Entwurf vorlag. Man sei überzeugt, so Müller, dass die Vorgabe „den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird“.

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Im Zentrum steht das Nadelöhr-Problem des deutschen Schienennetzes. Denn dort, wo besonders viele Züge unterwegs sind, existieren feste Kapazitätsobergrenzen. Bislang betrifft das nur einige Streckenabschnitte, doch ihre Zahl wird steigen. Ab der Netzfahrplanperiode 2028 sollen auch zentrale Knotenpunkte wie München und Frankfurt zu diesen stark ausgelasteten Bereichen zählen.

Der entscheidende Hebel ist eine sogenannte Wettbewerberklausel. Die DB InfraGO AG, die für die Infrastruktur zuständig ist, darf im Konfliktfall künftig nicht mehr die gesamte verfügbare Kapazität an ein einziges Unternehmen vergeben. Zwischen 60 und 75 Prozent der für den Schienenpersonenfernverkehr zur Verfügung stehenden Trassen dürfen an die DB Fernverkehr oder einen anderen einzelnen Anbieter gehen – den genauen Prozentwert legt die InfraGO selbst fest. So bleibt garantiert Raum für mindestens einen Herausforderer.

Die Behörde macht keinen Hehl daraus, welche Tragweite dieser Beschluss haben kann. Er könne einen regelrechten Umbruch im Fernverkehr einleiten. Zugleich betont die Bundesnetzagentur, dass ein attraktives Angebot überall in Deutschland erhalten bleiben müsse – der Wettbewerb soll das Netz stärken, nicht ausdünnen.

Bis die neuen Regeln greifen, vergeht allerdings noch etwas Zeit. Zunächst ging der Beschluss an die beiden Verfahrensparteien, die DB InfraGO AG und den italienischen Betreiber Italo, bevor er nach einer Prüfung auf Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht wird. Die InfraGO muss nun ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen und der Behörde im Herbst 2026 einen Entwurf vorlegen. Wirksam wird die Klausel bei der Erstellung des Netzfahrplans für 2028, die im Jahr 2027 ansteht.

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