Wer seine Punkte in Flensburg künftig per Geschäftsmodell auf andere Fahrer überträgt, riskiert empfindliche Strafen. Zum 1. Juli 2026 tritt die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft – und schließt damit eine Lücke, die der ADAC seit Jahren als verkehrspolitisches Ärgernis kritisiert hat. Der sogenannte Punktehandel, also das Vortäuschen eines anderen Fahrers bei einer Ordnungswidrigkeit, wird endlich ausdrücklich sanktioniert.
Konkret ist es ab diesem Stichtag verboten, Behörden durch falsche Angaben über die tatsächliche Verantwortung an einem Verkehrsverstoß in die Irre zu führen. Ebenso strafbar macht sich, wer entsprechende Dienstleistungen anbietet – also Geschäftsmodelle, bei denen Dritte gegen Bezahlung Punkte oder Fahrverbote übernehmen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Der Automobilclub spricht von einem überfälligen Schritt und einem spürbaren Gewinn an Verkehrssicherheit, weil Vielfahrer mit riskantem Fahrstil bislang faktisch ungestört blieben.
Doch die Reform geht über den Punktehandel hinaus. Mit der Novelle erhalten Kommunen erstmals eine rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Diese Fahrzeuge erfassen Parkverstöße im ruhenden Verkehr weitgehend automatisiert – sowohl bei Schwarzparkern ohne gültige Berechtigung als auch bei Falschparkern im Haltverbot. Ob sich die Technik im Alltag bewährt, muss die Praxis zeigen.
Der ADAC betrachtet die rollenden Kontrolleure mit gemischten Gefühlen. Sie könnten Städte und Gemeinden zwar bei der Überwachung entlasten, seien aber weder eine flächendeckende Antwort auf das Parkchaos noch eine Lösung für die strukturelle Knappheit an Stellplätzen. Wer in Ballungsräumen verzweifelt nach einer Lücke sucht, dürfte das durch Kameratechnik kaum anders erleben als bisher.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt die Novelle zudem eine deutliche Verschiebung beim Thema Verjährung. Die Frist für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verdoppelt sich von drei auf sechs Monate. Wer geblitzt wird oder eine andere Ordnungswidrigkeit begeht, muss also künftig erheblich länger damit rechnen, dass die Post von der Bußgeldstelle noch eintrifft. Bisher konnten sich Verfahren mitunter im Behördendickicht verlaufen – dieser Effekt wird sich deutlich verringern.
Parallel ebnet der Gesetzgeber den Weg in die digitale Welt. Die Novelle schafft die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein, der im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App verfügbar sein soll, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt davon unberührt und behält uneingeschränkt seine Gültigkeit. Niemand muss also umsteigen, wer aber will, hat die digitale Variante künftig direkt im Smartphone griffbereit.




















