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Ministerpräsident Tobias Hans betonte in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrates in Berlin die enorme Bedeutung des Aachener Vertrages für die vertragschließenden Staaten Deutschland und Frankreich, für Gesamteuropa und insbesondere aber auch die Grenzregionen.

„Mit der Erneuerung des Élysée-Vertrages durch den Aachener Vertrag mainifestieren Deutschland und Frankreich ihre engen und freundschaftlichen Beziehungen und richten dabei den Blick klar nach vorne, hin zu einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene. Gerade für Grenzregionen wie das Saarland ist der Aachener Vertrag Chance und Auftrag zugleich die vielfältigen Kooperationen mit unseren französischen Freundinnen und Freunden, sei es im Bereich KI und weiterer Zukunftstechnologien, aber auch Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen, sowie grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und gegenseitigen Sprachvermittlung weiter voranzutreiben. Auch mit Blick auf die anstehenden Europawahlen ist es mir ein besonderes Anliegen für diese, in der Welt einmalige, Erfolgsgeschichte zu werben, damit wir gemeinsam Europa stärken und weiterentwickeln“, so der saarländische Ministerpräsident in seiner Rede. Nach der Unterzeichnung am 22. Januar 2019 steht nunmehr die Ratifizierung des Vertrages an.

Einstimmig stimmte der Bundesrat zudem der Initiative des Saarlandes zum Verbot von sogenannten Konversionstherapien für Homosexuelle zu. Die Länderkammer folgte damit dem Ansinnen des Saarlandes und anderer Länder, solche Therapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, zu verbieten und insbesondere Minderjährige besser davor zu schützen. „Ich freue mich sehr, dass sich die Länder in dieser Geschlossenheit hinter dem Antrag, den wir als Saarland mitinitiiert haben, versammeln konnten. Dies ist ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber, hier umgehend tätig zu werden und diesen menschenverachtenden Therapieformen entschieden entgegenzutreten“, so der Ministerpräsident des Saarlandes Tobias Hans.

Mit den Stimmen des Saarlandes billigte der Bundesrat darüber hinaus der Verordnung der Bundesregierung, die E-Scootern die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Auf Druck aus den Ländern wird dabei die Nutzung im Sinne der Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger auf Radwege beschränkt. Die Nutzung der E-Scooter soll nach dem Willen der Länder bereits mit 14 Jahren möglich sein.

In einer weiteren Initiative setzt sich das Saarland dafür ein, dass von Kindern genutzte Sportplätze lärmschutzrechtlich privilegiert werden. Ziel ist es, dabei einen Gleichklang der bereits bestehenden Privilegierungen für Kitas und Spielplätzen zu erreichen. Nach Einschätzung von Ministerpräsident Tobias Hans eine überfällige Anpassung: „Kinder brauchen Räume zur Entfaltung. Gerade dem Sport mit seinem verbindenden und integrativen Charakter kommt dabei eine ganz zentrale Bedeutung zu. Sportvereine stärken den Gemeinschaftssinn und bieten gerade auch Kindern und jungen Menschen Halt und Orientierung. Daher muss hier eine Anpassung der Regelungen bei der Nutzung von Sportplätzen durch Kinder an die zu Recht ebenfalls besonders zu behandelnden Kitas und Spielplätze erfolgen“.

Neben zahlreichen weiteren Initiativen aus den Ländern nahm der Bundesrat zu zentralen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, wie dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz zur Beschleunigung der Ausreise von Ausreisepflichtigen, Stellung. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 7. Juni 2019 statt.

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