HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Die Kommunalaufsicht hat kürzlich die Zustimmung der Verbandsversammlung der ,Landschaft der Industriekultur Nord’ (LIK.Nord) zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens als rechtswidrig bezeichnet. Mit dem Verfahren sollte erreicht werden, die Fläche Betzenhölle in Neunkirchen aus der LIK.Nord auszugliedern, um dort die Ansiedlung eines Globus-Marktes zu ermöglichen. Die Grünen-Landtagsfraktion will nun in Erfahrung bringen, wie sich die Landesregierung zu dieser Thematik positioniert und hat eine entsprechende Anfrage gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:

“Mit ihrer Entscheidung hat die Kommunalaufsicht in Sachen Globus-Ansiedlung in der Betzenhölle vorerst die Reißleine gezogen. Allerdings scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, bis ein neuer Anlauf zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens unternommen wird. Bislang ist eine Reaktion der Landesregierung und insbesondere von Umweltminister Jost zur Entscheidung der Kommunalaufsicht ausgeblieben. Dabei wäre es von ihm zu erwarten gewesen, dass er endlich seiner Pflicht als Umweltminister nachkommt, klar Stellung gegen das Projekt bezieht und nicht länger die wirtschaftlichen Interessen einer Warenhauskette dem Naturschutz vorzieht.
Wir fordern nun die Landesregierung mit einer Anfrage auf, darzulegen, wie sie die Prüfungsergebnisse der Kommunalaufsicht bewertet und damit umgehen wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine Veräußerung der LIK.Nord-Fläche Betzenhölle ohne eine Ausschreibung an die Globus SB-Warenhaus Holding überhaupt möglich wäre und ob stattdessen die Stadt Neunkirchen die Fläche erwerben wird. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob  vor dem Hintergrund der haushaltrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ein Bieterverfahren durchgeführt werden müsste.”
Link zur Anfrage:
http://gruene-fraktion-saar.de/wp-content/uploads/2016/12/Anfrage_LikNord.pdf
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