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Ab August 2026 soll im Saarland kein Grundschulkind mehr ohne verlässliche Ganztagsbetreuung dastehen – und das, ohne dass Familien tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Landesregierung hat beschlossen, die Elternbeiträge für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) im Schuljahr 2026/2027 stabil zu halten. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter auf Hochtouren.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot betonte nach der Entscheidung des Ministerrats die Bedeutung des Angebots für Familien: „Für Eltern ist es entscheidend, dass sie ihre Kinder gut betreut, gefördert und sicher aufgehoben wissen – nur so können sie ihren Alltag in Einklang von Familie und Beruf gestalten. Und dabei zählt meistens jeder Euro. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, dass jedes Kind – unabhängig von Herkunft oder familiären Voraussetzungen – die gleichen Chancen auf Bildung, Förderung und persönliche Entwicklung erhält.“ Die Freiwillige Ganztagsschule biete gemeinsam mit den gebundenen Ganztagsschulen genau diese verlässliche Betreuung, so die Ministerin weiter. „Mit stabilen Elternbeiträgen, gesicherter Finanzierung und hoher pädagogischer Qualität sorgen wir dafür, dass der Rechtsanspruch ab 2026 wirklich spürbar wird – und Familien sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind.“

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Konkret gilt ab dem 1. August 2026 ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern mit insgesamt 8 Stunden pro Tag. Um dieses Versprechen einlösen zu können, hat das Land den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben. Gleichzeitig wurden die Elternbeiträge seit 13 Jahren nicht erhöht, obwohl Tarifsteigerungen, höhere Sachkosten und steigende Qualitätsanforderungen die Ausgaben der Träger deutlich anwachsen ließen.

Trotz dieser Entwicklung bleiben die monatlichen Beiträge im Schuljahr 2026/2027 unverändert: 30 Euro für die kurze Gruppe bis 15 Uhr und 60 Euro für die lange Gruppe bis 17 Uhr. Erst ab dem Schuljahr 2027/2028 ist eine jährliche moderate Anpassung vorgesehen. Sie startet mit einem Plus von 3 Prozent, was 90 Cent mehr für die kurze und 1,80 Euro mehr für die lange Gruppe bedeutet. Parallel dazu erhöht das Land ab 2026/2027 die sogenannten Gruppenpauschalen, also die Beträge, die an die Träger gezahlt werden. Damit sollen unter anderem tarifliche Entwicklungen und weniger Schließtage ausgeglichen werden.

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Für das Schuljahr 2026/2027 gelten folgende Pauschalen pro Gruppe: An Grundschulen erhalten lange FGTS-Gruppen 38.000 Euro, kurze Gruppen 28.800 Euro. An Gymnasien und Gemeinschaftsschulen liegen die Sätze bei 34.900 Euro für lange und 26.000 Euro für kurze Gruppen. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen bekommen 42.200 Euro (lang) bzw. 30.900 Euro (kurz), Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung 45.200 Euro (lang) und 32.400 Euro (kurz). Ab dem Schuljahr 2027/2028 sollen diese Pauschalen dynamisch weiter angepasst werden.

Insgesamt stellt das Saarland für die solide Finanzierung und die Sicherstellung des Rechtsanspruchs erhebliche Mittel bereit. Im Haushaltsjahr 2026 fließen über 48,7 Mio. Euro in die ganztägige Bildung und Betreuung, 2027 steigt der Betrag auf mehr als 56,2 Mio. Euro. Zusätzlich schreibt der Bund ab dem Schuljahr 2026/2027 vor, dass rechtsanspruchserfüllende Ganztagsangebote an Grund- und Förderschulen höchstens 20 Schließtage im Jahr haben dürfen. An weiterführenden Schulen im Saarland bleiben wie bisher 26 Schließtage zulässig.

Auch die Ferienbetreuung wird angepasst, um den Rechtsanspruch abzudecken. Künftig findet sie von 8 bis 16 Uhr statt. Für Kinder, die nicht in der FGTS angemeldet sind, wird ein Elternbeitrag von 30 Euro pro Woche fällig, mit einer Geschwisterermäßigung auf 20 Euro. Für angemeldete Kinder können die Träger freiwillig einen Beitrag von maximal 30 Euro pro Woche erheben.

Neben der Finanzierung rückt das Land die Qualität der Angebote in den Fokus. An jedem Standort soll weiterhin mindestens eine Gruppe mit langem Angebot vorgehalten werden. Zudem wird festgeschrieben, dass an Grund- und Förderschulen mehr als die Hälfte des eingesetzten Personals über eine pädagogische Qualifikation verfügen muss. Die Rolle der Jugendhilfe wird gestärkt, indem künftig eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Jugendamtes fest zur Steuerungsgruppe gehört.

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Auch die Beteiligung der Kinder selbst wird verbindlich im Förderprogramm verankert. Schülerinnen und Schüler sollen altersgerecht an der Ausgestaltung „ihrer“ FGTS mitwirken können, etwa bei der Planung von Angeboten oder bei der Mittagsverpflegung. Gleichzeitig wird der Kinderschutz ausgebaut: Die FGTS ist künftig ausdrücklich im schulischen Schutzkonzept zu berücksichtigen, für die Ferienbetreuung müssen die Träger bis Herbst 2026 ein eigenes Schutzkonzept entwickeln.

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