Wenn Monat für Monat Geld für die Rente zurückgelegt wird, entscheidet oft eine scheinbar kleine Zahl darüber, wie viel am Ende tatsächlich auf dem Konto landet: die jährlichen Gebühren. Genau an diesem Punkt will das Saarland ansetzen. In der Bundesratssitzung am 30. Januar 2026 hat die Landesregierung Nachbesserungen an der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge gefordert – mit dem Ziel, die Produktkosten deutlich zu senken.
Kern der saarländischen Initiative ist ein niedrigerer Kostendeckel für Standardprodukte der privaten Altersvorsorge. Nach Ansicht der Landesregierung erlaubt der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung noch immer zu hohe Gebühren. Finanzminister Jakob von Weizsäcker stellte im Bundesrat klar, dass die grundsätzliche Richtung der Reform zwar stimme, aber nachgeschärft werden müsse. „Es geht darum, weg zu kommen von teuren Produkten mit hohen Gebühren und renditenschwachen zugrundeliegenden Assets. Stattdessen muss man hin zu Anlageformen, die im Lebenszyklus mit hoher Wahrscheinlichkeit eine attraktive Rendite erwarten lassen und möglichst niedrige Gebühren haben“, so von Weizsäcker.
Kritisch bewertet das Saarland vor allem, dass der Entwurf weiterhin Standardprodukte mit Kosten von bis zu 1,5 Prozent pro Jahr zulässt. Zum Vergleich verweist die Landesregierung auf Schweden: Dort liegen die Kosten für das Standardprodukt der privaten Altersvorsorge nach ihren Angaben bei lediglich etwa 0,1 Prozent pro Jahr. Internationale Erfahrungen zeigten, so das Finanzministerium, dass ein Kostendeckel von unter 0,5 Prozent pro Jahr für ein Standardangebot erreichbar sei.
Wie stark sich Gebühren über Jahrzehnte auswirken, illustrierte von Weizsäcker im Bundesrat mit einem Rechenbeispiel. Demnach kann eine Person, die mit 25 Jahren beginnt, monatlich 200 Euro für die private Altersvorsorge zurückzulegen und dies 42 Jahre lang mit steigendem Einkommen fortsetzt, bei plausiblen Renditeannahmen und jährlichen Gebühren von 0,1 Prozent bis zum 67. Lebensjahr rund 100.000 Euro mehr ansparen als bei Kosten von 1,5 Prozent pro Jahr. Aus Sicht des Saarlandes zeigt dieses Beispiel, wie entscheidend niedrige Gebühren für das spätere Altersvermögen sind.
Gefordert wird daher ein attraktives Standardprodukt mit klar begrenzten Kosten, auf das sich alle Anleger verlassen können, die sich nicht intensiv mit Finanzprodukten beschäftigen möchten. Dieses Standardangebot soll zugleich als Vergleichsmaßstab dienen: Wer sich stärker mit verschiedenen Anlagemöglichkeiten befassen will, könne daran andere Produkte messen. Nach dem Willen des Saarlandes sollten alle Anbieter ihre zertifizierten Produkte auf einer digitalen Vergleichsplattform einstellen. Das würde nach Einschätzung der Landesregierung nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch Vertriebskosten senken.
Von Weizsäcker sieht in einer verbesserten Reform der privaten Altersvorsorge mehrere Effekte. „Mit den vorgeschlagenen Verbesserungen wird die private Altersvorsorge in Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich attraktiver. Das ist gut für Sparerinnen und Sparer. Gleichzeitig kann die Reform einen Beitrag zur Stabilisierung der Altersvorsorge angesichts des demografischen Wandels leisten. Außerdem werden größere Pensionsfonds in Deutschland dazu beitragen, unsere wirtschaftliche Dynamik und den Kapitalmarkt in Europa zu stärken“, erklärte der Finanzminister im Bundesrat. Das Saarland will die weiteren Beratungen zum Gesetzgebungsverfahren nutzen, um seine Forderung nach niedrigeren Kosten und mehr Transparenz weiter einzubringen.




















