HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zur Forderung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks, mittels einer Grundgesetzänderung auch nach 2019 eine finanzielle Beteiligung des Bundes beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung die Länder auch nach dem Jahr 2019 finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen möchte. Denn es ist bereits jetzt abzusehen, dass der Bedarf an Sozialwohnungen in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Dies ist einerseits der Flüchtlingssituation und dem demografischen Wandel, andererseits auch der wachsenden Altersarmut geschuldet. Das Pestel-Institut hat errechnet, dass in Deutschland bis zum Jahr 2020 jährlich etwa 80.000 zusätzliche Sozialwohnungen gebraucht werden.
Diesen Erfordernissen gegenüber steht jedoch ein dramatischer Rückgang des Bestands an solchem Wohnraum – besonders im Saarland. Während es laut Angaben des Saarländischen Rundfunks im Jahr 2007 hierzulande noch 4000 Sozialwohnungen gab, sind 2016 gerade einmal noch 1100 übrig geblieben. Angesichts des hohen Armutsrisikos im Saarland, das mit 20 Prozent bei den über 65-Jährigen weit über dem Bundesdurchschnitt von 14,4 Prozent liegt (Quelle: Statistisches Bundesamt), muss hier dringend gegengesteuert werden.
Wir fordern daher zum einen von der Landesregierung, sämtliche aus dem Bundesförderprogramm bereitgestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau auch tatsächlich diesem Zweck zukommen zu lassen. In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 hat die Landesregierung jeweils 1,5 Millionen Euro hiervon zweckentfremdet und in den allgemeinen Bauhaushalt eingestellt. Diese Änderung muss zurückgenommen werden. Darüber hinaus soll das Land pro Jahr zusätzliche sechs Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau aufbringen.
Zudem brauchen wir ein bundesweites Marktanreizsystem, um die Einrichtung von Sozialwohnungen nachhaltig zu fördern. Wir sehen die Landesregierung gefordert, sich gegenüber dem Bund für eine Rückkehr zur Wohnungsgemeinnützigkeit einzusetzen. Im Rahmen eines solchen Systems sollen Wohnungsgesellschaften, Unternehmen und Privatanbieter eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie Wohnungen gemeinnützig zur Verfügung stellen.“
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